
Inhaltsverzeichnis
A Vor dem Prozess
1 Hintergründe zum Stammheim-Prozess
1.1 Die Taten der „Stammheimer-RAF“
1.2 Die Verhaftungen von Andreas Baader, Jan-Carl Raspe, Gudrun Ensslin, Holger Meins und Ulrike Meinhof
1.3 Die vorhergehenden Prozesse gegen die RAF
2 Vorbereitung des Prozesses
2.1 Das „Mehrzweckgebäude“
2.2 Die Sondergesetze für den Stammheim-Prozess
2.2.1 Das 1. StVRG vom 09. Dezember 1974
2.2.2 Das 1. StVRGErgG vom 20. Dezember 1974
2.2.3 Das „Terroristenbekämpfungsgesetz“ vom 18. August 1976
B Der Prozess von Stammheim
1 Die Anklage
2 Die Verfahrensbeteiligten
2.1 Der Vorsitzende Richter
2.2 Die Angeklagten
2.2.1 Andreas Baader
2.2.2 Gudrun Ensslin
2.2.3 Ulrike Meinhof
2.2.4 Jan-Carl Raspe
2.2.5 Holger Meins
2.3 Die Verteidigung
2.3.1 Wahlverteidiger und P? ichtverteidiger
2.3.2 Die Begrenzung auf maximal drei Wahlverteidiger und das Verbot der Mehrfachverteidigung
2.2.3 Der Ausschluss von Verteidigern
3 Der Verlauf des Prozesses
3.1 Die ersten Tage
3.2 Verhandlungsunfähig?
3.3 Die Beweisaufnahme
3.4 Der Tod von Ulrike Meinhof
3.5 Der erfolgreiche Befangenheitsantrag
3.6 Wanzen – Der Abhörskandal
3.7 Das Urteil im Stammheim-Prozess
C Ein Politischer Prozess?
1 Auseinandersetzung mit dem Begriff „Politische Justiz“
1.1 De?nition „Politische Justiz“
1.2 Erscheinungsmuster Politischer Justiz
2 Der Stammheim-Prozess im Bezugsrahmen „Politische Justiz“
Fazit
Literaturverzeichnis
Danksagung
Der Stammheim-Prozess - ein rechtswidriges Verfahren?
Buch (Taschenbuch)
19,90 €
inkl. gesetzl. MwSt.Beschreibung
Details
Einband
Taschenbuch
Erscheinungsdatum
29.06.2010
Verlag
Tectum WissenschaftsverlagSeitenzahl
94
Maße (L/B/H)
21,5/15/1,5 cm
Der „Stammheim-Prozess“ 1975–1977 gegen die RAF-Spitze der ersten Generation, Andreas Baader, Gudrun Ensslin, Ulrike Meinhof und Jan-Carl Raspe, war Anlass für bis heute andauernde Kontroversen über das Recht auf Verteidigung, einen fairen Prozess, die Glaubwürdigkeit des Rechtsstaates und die Menschenrechte im Allgemeinen. Eigens für den Prozess erlassene Sondergesetze, die Behinderung bzw. der Ausschluss von Verteidigern, das Abhören vertraulicher Gespräche sowie ein befangener Richter machten den „Stammheim-Prozess“ zu einem der längsten, teuersten und umstrittensten Strafverfahren in der Rechtsgeschichte der Bundesrepublik Deutschland und zum Synonym für die strafrechtliche Auseinandersetzung des Staates mit dem Links-Terrorismus. Julian Amhoff hinterfragt, ob der Staat gemäß der Forderung des damaligen Bundeskanzlers Helmut Schmidt in diesem Prozess nur bis an die Grenzen des rechtsstaatlich Erlaubten ging oder darüber hinaus. Dabei spielt insbesondere die Bewertung hinein: War der „Stammheim-Prozess“ ein herkömmlicher Strafprozess wegen vierfachen Mordes und 54 versuchten Morden oder aber ein rechtsstaatswidriges politisches Verfahren?
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