Im Bereich der Gesetzgebung ist im Erbrecht derzeit Hochkonjunktur: Am 1.1.2023 ist die sog. «Novelle Pflichtteile» in Kraft getreten, im Bereich des Unternehmenserbrechts hat der Bundesrat eine Botschaft verfasst, mit vielen weiteren Ideen zur Reform, welche demnächst ins Parlament kommen. Mit Fug kann man daher behaupten: Es geht was!
Im Rahmen der Rechtsprechung ist zunächst festzustellen, dass die Justizentscheide stark zugenommen haben: Es...