Katalogtatensysteme als Beschränkungen strafprozessualer Eingriffsbefugnisse.
-
- Deutsch ausgewählt
79,90 €
inkl. gesetzl. MwSt.,
Beschreibung
Produktdetails
Einband
Taschenbuch
Erscheinungsdatum
15.10.2001
Abbildungen
Tab., Abb.; 263 S.
Verlag
Duncker & HumblotSeitenzahl
263
Maße (B/H)
15,7/23,3 cm
Gewicht
360 g
Auflage
1
Sprache
Deutsch
ISBN
978-3-428-10430-7
Der Autor unternimmt eine Systematisierung und Kritik dieser Katalogtatensysteme. So verwandte der Gesetzgeber zunächst Enumerativkataloge, die die zu Eingriffen berechtigenden Delikte einzeln aufzählen (§§ 100a, 112 III, 112a StPO), um den Anwendungsbereich der Eingriffe zu beschränken. Mit dem Gesetz zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität 1992 wandte er sich jedoch von dieser Gesetzestechnik ab zugunsten von generalisierenden Katalogen (§§ 98 a, 110 a StPO), welche die Anlasstaten nur generalklauselartig unter Bezug auf ganze Deliktsbereiche oder auf Begehungsformen umreißen.
Vor dem Hintergrund stetig steigender Anordnungszahlen vor allem im Bereich der Telefonüberwachung stellt sich die Frage, ob die geltenden Katalogtatensysteme als Kern der Eingriffsschranken geeignet sind, als gesetzliche Formalisierungen des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes die Eingriffe wirksam auf solche Fälle von Kriminalität zu beschränken, zu deren Verfolgung ihr Einsatz verhältnismäßig ist. Zweifel daran ergeben sich vor dem Hintergrund der kontinuierlichen Ausweitung der Enumerativkataloge (vor allem § 100 a StPO) und angesichts der erheblichen Weite und Unbestimmtheit der generalisierenden Kataloge.
Holger Niehaus gelangt zu dem Ergebnis, dass die geltenden Katalogtatensysteme weder den Anforderungen des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes noch denen der Gesetzesbestimmtheit und der Praxistauglichkeit genügen, so dass ihre Ablösung etwa durch eine Generalklausel geboten erscheint.
Diese Veröffentlichung wurde ausgezeichnet mit dem Harry-Westermann-Preis 2000.
Noch keine Bewertungen vorhanden
Verfassen Sie die erste Bewertung zu diesem Artikel
Helfen Sie anderen Kundinnen und Kunden durch Ihre Meinung.
Kurze Frage zu unserer Seite
Vielen Dank für Ihr Feedback
Wir nutzen Ihr Feedback, um unsere Produktseiten zu verbessern. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir Ihnen keine Rückmeldung geben können. Falls Sie Kontakt mit uns aufnehmen möchten, können Sie sich aber gerne an unseren Kund*innenservice wenden.
zum Kundenservice