Beschreibung
Produktdetails
Einband
Taschenbuch
Erscheinungsdatum
11.08.2003
Verlag
Duncker & HumblotSeitenzahl
289
Maße (L/B/H)
23,1/15,5/1,5 cm
Gewicht
395 g
Auflage
1
Sprache
Deutsch
ISBN
978-3-428-11236-4
- Rechtsprechende Tätigkeit lässt sich in der Vielfalt ihrer Rechtswirkungen nicht erfassen. Funktional ist eine »Dritte Gewalt« nicht zu definieren.
- Am nächsten kommt dem noch der Hinweis auf das »Letzte Wort«, das den Richtern vorbehalten ist. »Unabhängig« ist auch manch andere Staatsinstanz.
- Die Gerichtsbarkeit ist wesentlich und vielfach »verschränkt« mit Legislative und Administrative, deren Entscheidungen sie verendgültigt.
- Richterrecht ist notwendig; »Gesetz« ist für den Bürger das abschließende Richterwort.
- Verfassungsgerichtsbarkeit ist eine Form der Judikative sui generis, etwas wie eine eingeschränkte Verfassungsgesetzgebung, verfassungssouverän im Sinne des Dezisionismus.
- »Macht der Richter« gibt es als solche so wenig wie einen »Richterstaat«. Dem auf den Einzelfall gerichteten Richtertum ist (durch)brechend-flächendeckender Gewalteinsatz fremd. Richter handeln kaum je machtbewusst.
- Gerichte sind Instanzen »moralisierender« Staatsgewalt. Doch aus Moral erwächst nicht Richtermacht.
- Richterliche Gewalt kommt notwendig und überzeugend spät - oft zu spät. Dies nimmt ihr entscheidend Mächtigkeit, die sie mit Recht der Gründlichkeit opfert.
- Richter brauchen nicht Reformen, sondern Ruhe.
Aus dem Vorwort
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