Fernsehwerbung und Kinder Das Werbeangebot in der Bundesrepublik Deutschland und seine Verarbeitung durch Kinder Band 2: Rezeptionsanalyse und rechtliche Rahmenbedingungen
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Sprache:Deutsch
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Beschreibung
Produktdetails
Einband
Taschenbuch
Erscheinungsdatum
30.01.1995
Abbildungen
mit 20 Abbildungen 21 cm
Verlag
VS Verlag für SozialwissenschaftenSeitenzahl
449
Maße (L/B/H)
21/14,8/2,5 cm
Auflage
1. Auflage
Sprache
Deutsch
ISBN
978-3-8100-1429-0
Die Untersuchung "Kinder und Werbung" gilt dem Beziehungsgeflecht zwi l schen Kindem und ihren Eltem sowie den Medien und den Werbetreiben den. Kinder werden schon sehr friih in ihrer Entwicklung von Dritten und der Allgemeinheit beeinfluGt. Der Begriff "Miterzieher"2 charakterisiert die so zialen Umstande und Personen, die neben den Eltem auf die Entwicklung der Kinder einwirken, auf umfassende Weise. Zwar sind darnit auch Einfliisse gemeint, die rnitnichten erzieherische (padagogische) Qualitat haben. Die umfassende Definition zeigt jedoch deutlich die Komplexitat des Gesamtge 3 unterscheidet z. B. private (Verwandtschaft, Freundeskreis, Nach flechts. Zacher barschaft u. a. ), gesellschaftliche (Medien, Vereine, Konsumangebot, Wer bung u. a. ) sowie im spezifischen Sinne Offentliche (Bildungseinrichtungen, Bibliotheken, Museen u. a. ) "Miterzieher" und fiigt gelegentliche (A. rzte u. a. ) "Erzieher" hinzu. Die Komplexitat dieser Beziehungen wird noch durch fort wahrende Veranderungen der sozialen, farnilienintemen wie -extemen, Ver 4 haltnisse erhOht. Aus diesem Feld wird ein Untersuchungsgegenstand herausgelOst, der sich in der medienpolitischen Diskussion schon immer groBer Beliebtheit erfreut hat. Konstatiert und analysiert werden - grob vereinfacht - rechtliche Fragen der Wirkung von Werbung im Femsehen auf Kinder im Alter von 4 bis 14 Jahren. 5 Auf der Grundlage der im sozialwissenschaftlichen Teil gewonne nen Ergebnisse muG gefragt werden, wie mogliche negative Auswirkungen von (Femseh-) Werbung auf die aktuellen Flihigkeiten und die zukiinftige Dabei konnen an die Stelle der Eltem auch andere Erziehungsberechtigte !reten. Z. B. sind auch Kinder in Heimerziehung zu beriicksichtigen. 2 Nach Zacher. HbdStR VI. 134 Rn. 6 ff. 3 Ebd.
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