• Produktbild: Das Reichsgesetz über das Auswanderungswesen vom 9. Juni 1897
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Band 44

Das Reichsgesetz über das Auswanderungswesen vom 9. Juni 1897 Nebst Ausführungsverordnungen und Anlagennach den Materialien und unter Benutzung amtlicher Quellen erläutert

Aus der Reihe Sammlung Guttentag

109,95 €

inkl. gesetzl. MwSt., Versandkostenfrei


Beschreibung

Produktdetails

Einband

Gebundene Ausgabe

Erscheinungsdatum

01.04.1899

Herausgeber

Felix Stoerk

Verlag

De Gruyter

Seitenzahl

303

Maße (L/B/H)

19,6/12,5/2,2 cm

Gewicht

750 g

Auflage

Reprint 2018

Sprache

Deutsch

ISBN

978-3-11-126643-5

Beschreibung

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Einband

Gebundene Ausgabe

Erscheinungsdatum

01.04.1899

Herausgeber

Felix Stoerk

Verlag

De Gruyter

Seitenzahl

303

Maße (L/B/H)

19,6/12,5/2,2 cm

Gewicht

750 g

Auflage

Reprint 2018

Sprache

Deutsch

ISBN

978-3-11-126643-5

Herstelleradresse

Walter de Gruyter
Genthiner Straße 13
10785 Berlin
DE

Email: productsafety@degruyterbrill.com

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  • Frontmatter -- Guttentag'iche Sammlung. Deutscher Reichsgesetze. Text-Ausgaben mit Anmerkungen. Taschenformat, cartonnirt -- Guttentag'sche Sammlung. Preußischer Gesetze. Text-Ausgaben mit Anmerkungen. Taschenformat, cartonnirt -- Frontmatter 2 -- Vorwort -- Neuere Litteratur zur Regelung des deutschen Auswanderungswesens -- Inhaltsverzeichnis -- Einleitung -- Reichsgesetz über das Auswanderungswesen Vom 9. Juni 1697 -- Bekanntmachung, betreffend Bestimmungen über den Geschäftsbetrieb der Auswanderungsunternehmer und Agenten. Vom 14. März 1898 -- Bekanntmachung, betreffend Vorschriften über Auswandererschiffe. Vom 14. März 1898 -- Anhang A. Verzeichniß der auf Auswandererschiffen mitzunehmenden Mengen von Proviant und Waffer, Brenn- und Leuchtmaterial (
    27 der Vorschriften) -- Anhang B. Wahrscheinliche längste Reisedauer (
    27 der Vorschriften) für Fahrten -- Anhang C. Verzeichniß der Arzneien und anderen Hülfsmittel zur Krankenpflege, welche auf einem Auswandererschiffe mindestens mitzunehmen find (
    32 der Vorschriften) -- Anhang D. Verzeichniß der explosiven, feuergefährlichen und ätzenden Stoffe, deren Mitnahme auf einem Auswandererschiffe überhaupt oder unter Deck verboten ist (
    35 der Vorschriften) -- Anhang E. Besichtigungsverhandlung (
    68 der Vorschriften) -- Sachregister