Sammlung kleinerer privatrechtlicher Reichsgesetze Text-Ausgabe mit Anmerkungen und Sachregister
299,00 €
inkl. gesetzl. MwSt.,
Beschreibung
Produktdetails
Einband
Gebundene Ausgabe
Erscheinungsdatum
01.04.1908
Herausgeber
Felix Vierhaus + weitereVerlag
De GruyterSeitenzahl
1051
Maße (L/B/H)
19,6/12,5/6,1 cm
Gewicht
1001 g
Auflage
2. Auflage
Sprache
Deutsch
ISBN
978-3-11-116394-9
4) -- Maß- und Gewichtsordnung für den Norddeutschen Bund. Vom 17. August 1868 -- Gesetz, Maßregeln gegen die Rinderpest betreffend. Vom 7. April 1869 -- Gesetz, betr. die Kautionen der Bundesbeamten. Vom 2. Juni 1869 -- Gesetz, betreffend die Portosreiheiten im Gebiete des Norddeutschen Bundes. Vom 5. Juni 1869 -- Gesetz, betr. die Errichtung eines obersten Gerichtshofes für Handelssachen. Vom 12. Juni 1869 -- Gesetz, bett, die Beschlagnahme des Arbeitsoder Dienstlohnes. Vom 21. Juni 1869 -- Gewerbeordnung vom 21. Juni 1869 -- Gesetz, betreffend die Gewährung der Rechtshilfe. Vom 21. Juni 1869 -- Vereinszollgesetz. Vom 1. Juli 1869 -- Gesetz, betr. die Gleichberechtigung der Konfessionen in bürgerlicher und staatsbürgerlicher Beziehung. Vom 3. Juli 1869 -- Gesetz, befr. die Eheschließung und die Beurkundung des Personenstandes von Bundesangehörigen im Auslande. Vom 4. Mai 1870 -- Gesetz wegen Beseitigung der Doppelbesteuerung. Vom 13. Mai 1870 -- Gesetz über die Abgaben von der Flößerei. Vom 1. Juni 1870 -- Gesetz über die Erwerbung und den Verlust der Bundes- und Staatsangehörigkeit. Vom 1. Juni 1870 -- Gesetz über den Unterstützungswohnsitz -- Gesetz, betr. das Urheberrecht an Schriftwerken, Abbildungen, musikalischen Kompositionen und dramatischen Werken. Vom 11. Juni 1870 -- Verfassung des Deutschen Reichs. Vom 16. April 1871 -- Gesetz, betr. die Verbindlichkeit zum Schadensersatz für die bei dem Betriebe von Eisenbahnen, Bergwerken usw. herbeigeführten Tötungen und Körperverletzungen Haftpflichtgesetz. Vom 7. Juni 1871 -- Gesetz, betr. die Inhaberpapiere mit Prämien. Vom 8. Juni 1871 -- Gesetz über das Postwesen des Deutschen Reichs. Vom 28. Oktober 1871 (ohne die
27 -46) -- Gesetz über das Posttaxwesen im Gebiete des Deutschen Reichs. Vom 28. Oktober 1871 -- Gesetz, betr. die Ausprägung von Reichsgoldmünzen. Vom 4. Dezember 1871 -- Gesetz, betr. die Beschränkungen des Grundeigentums in der Umgebung von Festungen [„Rayongesetz"]. Vom 21. Dezember 1871 -- Gesetz, betr. die Rechtsverhältnisse der Reichsbeamten. Vom 31. März 1873 -- Gesetz über die Rechtsverhältnisse der zum dienstlichen Gebrauche einer Reichsverwaltung bestimmten Gegenstände [,,Reichseigentumsgesetz"]. Vom 25. Mai 1873 -- Gesetz über die Kriegsleistungen. Vom 13. Juni 1873 -- Münzgesetz. Vom 9. Juli 1873 -- Gesetz, betreffend die Ausgabe von Reichskassenscheinen. Vom 30. April 1874 -- Reichsmilitärgesetz. Vom 2. Mai 1874. (
38, 39, 40-45, 60 Ziff. 4) -- Strandungsordnung. Vom 17. Mai 1874 -- Gesetz, betr. die Ausgabe von Banknoten. Vom 21. Dezember 1874. (Art. II
4) -- Gesetz über die Beurkundung des Personenstandes und die Eheschließung. Vom 6. Februar 1875 -- Gesetz über die Naturalleistungen für die bewaffnete Macht im Frieden. Vom 13. Februar 1875 -- Gesetz, betreffend das Alter der Großjährigkeit. Vom 17. Februar 1875 -- Bankgesetz. Vom 14. März 1875 -- Gesetz, betr. das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste. Vom 9. Januar 1876. (
17—19) -- Gesetz, betr. das Urheberrecht an Mustern und Modellen. Vom 11. Januar 1876 -- Gesetz über die eingeschriebenen Hilfskassen. Vom 7. April 1876 -- Reichsjustizgesetze (GVG., ZPO. und KO.) von 1877 -- Gesetz über den Sitz des Reichsgerichts. Vom 11. April 1877 -- Patentgesetz. Vom 25. Mai 1877. (
41-45) -- Gesetz, betre
Kundinnen und Kunden meinen
Verfassen Sie die erste Bewertung zu diesem Artikel
Helfen Sie anderen Kund*innen durch Ihre Meinung
Kurze Frage zu unserer Seite
Vielen Dank für Ihr Feedback
Wir nutzen Ihr Feedback, um unsere Produktseiten zu verbessern. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir Ihnen keine Rückmeldung geben können. Falls Sie Kontakt mit uns aufnehmen möchten, können Sie sich aber gerne an unseren Kund*innenservice wenden.
zum Kundenservice