Vermögensabschöpfung im Ordnungswidrigkeitenrecht Eine eingriffsrechtliche Betrachtung
-
- Taschenbuch ausgewählt
- eBook
-
Sprache:Deutsch
17,95 €
inkl. gesetzl. MwSt.,
Beschreibung
Produktdetails
Einband
Taschenbuch
Erscheinungsdatum
03.08.2011
Verlag
GRINSeitenzahl
36
Maße (L/B/H)
21/14,8/0,4 cm
Gewicht
68 g
Auflage
2. Auflage
Sprache
Deutsch
ISBN
978-3-640-96673-8
17 OwiG Ordnungswidrige Handlung Adressat Zumessung der Geldbuße Problemfelder der Geldbuße Gewinnabschöpfung nach
17 IV OwiG Ermittlung des wirtschaftlichen Vorteils Vorläufige Sicherung Verfall nach
29a OwiG Zwingende Voraussetzung Rechtswidrige Handlung Adressat Unmittelbarkeit des Erlangten Ermittlung des Verfallbetrages Wegstrecke bei Verkehrsordnungswidrigkeiten Bruttoprinzip Drittverfall Selbstständiges Verfallverfahren Vorläufige Sicherung IV. Darstellung beider Verfahren Allgemeines Zuständigkeit Verjährung Verfolgungsverjährung Bußgeldbescheid Vollstreckung Vollstreckungsverjährung Zahlungserleichterungen Verfallsverfahren V. Abgrenzung zwischen Verfall im Ordnungswidrigkeitenrecht und im Strafrecht Allgemeines Vermögensabschöpfung im Strafrecht Unterschiede Anordnung Härtefallregelung Verfall von Gegenständen Mittelbare Vorteile Erweiterter Verfall VI.Fazit Literaturverzeichnis Auszug: I. Vorbemerkungen In dieser Ausarbeitung soll unter eingriffsrechtlichen Aspekten insbesondere die Vermögensabschöpfung im Ordnungswidrigkeitenrecht betrachtet werden. Dabei wird nachfolgend speziell auf die gewinnorientierten Ordnungswidrigkeiten im Transportgewerbe eingegangen. Um den Zweck der Vorschriften der Vermögensabschöpfung im Ordnungswidrigkeitenrecht zu verdeutlichen, steht dieser Ausarbeitung ein kurzer Einblick in den marktwirtschaftlichen Hintergrund und die vom Gesetzgeber zu erreichenden Ziele voran.
Noch keine Bewertungen vorhanden
Verfassen Sie die erste Bewertung zu diesem Artikel
Helfen Sie anderen Kundinnen und Kunden durch Ihre Meinung.
Kurze Frage zu unserer Seite
Vielen Dank für Ihr Feedback
Wir nutzen Ihr Feedback, um unsere Produktseiten zu verbessern. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir Ihnen keine Rückmeldung geben können. Falls Sie Kontakt mit uns aufnehmen möchten, können Sie sich aber gerne an unseren Kund*innenservice wenden.
zum Kundenservice