Der Strafgrund der Verbrechensverabredung gem. § 30 Abs. 2, Alt. 3 StGB.
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79,90 €
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Beschreibung
Produktdetails
Einband
Taschenbuch
Erscheinungsdatum
27.02.2012
Verlag
Duncker & HumblotSeitenzahl
252
Maße (L/B/H)
23,3/15,8/1,7 cm
Gewicht
346 g
Auflage
1
Sprache
Deutsch
ISBN
978-3-428-13704-6
30 Abs. 2, Alt. 3 StGB ist eine – auch für die Rechtspraxis bedeutende – Vorschrift, deren Legitimität und Interpretation bis heute umstritten sind. Karina Becker unterzieht diese Strafbarkeit einer kritischen Überprüfung, indem sie sowohl aktuelle Auslegungsfragen als auch die grundlegende Frage der Strafwürdigkeit des unter Strafe gestellten Verhaltens untersucht. Für eine umfassende Behandlung dieser Problematik werden neben der Entstehungsgeschichte auch die übrigen Begehungsvarianten des
30 StGB in die Überlegungen einbezogen.
Bei der Auslegung des
30 StGB geht die Autorin von dem herrschenden Verständnis der Norm und den üblicherweise angeführten Strafgründen aus, wobei sie die bestehenden Problemfelder einer gründlichen Analyse unterzieht und neue Differenzierungsvorschläge erarbeitet. Sie gelangt zu dem Ergebnis, dass sich die herrschende Auslegung in weiten Teilen nicht mit den von ihr angeführten Strafgründen vereinbaren lässt.
Im Rahmen der Überprüfung der Legitimität der Verabredungsstrafbarkeit wird der Unrechtsgehalt einer solchen Verabredung ermittelt, um anschließend die üblicherweise als Strafgrund angeführte erhöhte Gefährlichkeit dieser Vorbereitungshandlung zu untersuchen. Die umfassende Überprüfung der angeführten Strafgründe führt zu der entscheidenden These der Arbeit: Eine Legitimierung der Verabredungsstrafbarkeit – wie auch der Strafbarkeit der übrigen Varianten des
30 StGB – ist wegen des zu geringen Unrechtsgehaltes nicht möglich.
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