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Band 107

Die Assoziierung osteuropäischer Staaten durch die Europäischen Gemeinschaften Eine Untersuchung der rechtlichen Grundlagen der Vertragsgestaltung zwischen den Europäischen Gemeinschaften und Polen, Ungarn und der Tschechoslowakei

49,95 €

inkl. gesetzl. MwSt., Versandkostenfrei


Beschreibung

Produktdetails

Einband

Taschenbuch

Erscheinungsdatum

22.11.2011

Verlag

Springer Berlin

Seitenzahl

285

Maße (L/B/H)

23,5/15,5/1,7 cm

Gewicht

480 g

Auflage

Softcover reprint of the original 1st edition 1993

Sprache

Deutsch

ISBN

978-3-642-78148-3

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Taschenbuch

Erscheinungsdatum

22.11.2011

Verlag

Springer Berlin

Seitenzahl

285

Maße (L/B/H)

23,5/15,5/1,7 cm

Gewicht

480 g

Auflage

Softcover reprint of the original 1st edition 1993

Sprache

Deutsch

ISBN

978-3-642-78148-3

Herstelleradresse

Spektrum-Akademischer Vlg
Slevogtstraße 3-5
69126 Heidelberg
DE

Email: ProductSafety@springernature.com

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  • I: Einleitende Bemerkungen und Abgrenzung des Themas.- II: Entwicklung und Stand der völkervertraglichen Beziehungen zwischen den Europäischen Gemeinschaften und den osteuropäischen Staaten, insbesondere Polen, Ungarn und der Tschechoslowakei.- A. Einleitende Bemerkungen.- B. Die Entwicklung der Beziehungen zwischen den Europäischen Gemeinschaften und dem RGW sowie dessen Mitgliedstaaten.- C. Analyse der bestehenden vertraglichen Beziehungen mit Polen, Ungarn und der Tschechoslowakei.- I. Die Globalabkommen.- II. Völkervertragliche Bindungen der Europäischen Gemeinschaften aus Handels- und Kooperationsabkommen der Mitgliedstaaten mit Polen, Ungarn und der Tschechoslowakei?.- 1. Das Verhältnis der Globalabkommen der EWG zu den Kooperationsabkommen der Mitgliedstaaten.- 2. Bindung der EWG an die Bestimmungen über die wirtschaftliche Zusammenarbeit in den Kooperationsabkommen der Mitgliedstaaten?.- a) Rechtsnachfolge nach einer allgemeinen Regel des Völkerrechts?.- aa) Völkergewohnheitsrecht.- bb) Allgemeiner Rechtsgrundsatz.- b) Rechtsnachfolge kraft Gemeinschaftsrechts?.- aa) Bestimmungen des EWG-Vertrages.- bb) Praxis der Gemeinschaftsorgane und Rechtsprechung des Gerichtshofes.- c) Die Mitgliedstaaten als „Sachwalter des gemeinsamen Interesses“ beim Abschluß der Kooperationsabkommen?.- III. Zwischenergebnis.- D. Völkervertragliche Bindung der EWG an die Handelsabkommen der ehemaligen DDR mit Polen, Ungarn und der Tschechoslowakei?.- E. Zusammenfassung.- III: Die Rechtsgrundlagen in den Gemeinschaftsverträgen für die vertragliche Gestaltung der Osteuropapolitik.- A. Die Völkerrechtssubjektivität und Vertragsschlußfahigkeit der Europäischen Gemeinschaften.- I. Völkerrechtssubjektivität.- II. Vertragsschlußfähigkeit.- B. Ausgewählte Sachbereiche.- I. Aufbau der Untersuchung und Verhältnis der Befugnisnormen zueinander.- II. Warenverkehr.- 1. Industrieprodukte und gewerbliche Waren.- 2. Akzessorische Bestimmungen zum Warenverkehr.- 3. Agrarprodukte.- 4. EGKS-Produkte (Kohle und Stahl).- 5. Euratomprodukte.- III. Dienstleistungsfreiheit und Zahlungsverkehr.- IV. Personenfreizügigkeit.- 1. Erster Exkurs: Die impliziten Vertragsschlußbefugnisse nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes.- a) Unterlassungsverpflichtung der Mitgliedstaaten.- b) Die Vertragsschlußbefugnis der EWG - Kompetenzzuwachs durch Kompetenzverlust der Mitgliedstaaten?.- c) Das Kriterium der „Erforderlichkeit““in der AETR-Rechtsprechung.- aa) Die „Erforderlichkeit“ als Tatbestandsmerkmal der internen Zuständigkeitsnormen?.- bb) Die „Erforderlichkeit“ als Ausdruck eines Subsidiaritätsprinzips im Bereich konkurrierender Kompetenzen?.- cc) Die „Erforderlichkeit“ als Begründungselement der vom Gerichtshof angewandten Auslegungsmethode?.- (1) Implied powers.- (2) Resulting powers.- (3) Effet utile.- dd) Zusammenfassung.- 2. Die Anwendung der AETR-Rechtsprechung auf die Freizügigkeit der Arbeitnehmer (EWG).- a) Drittstaatsangehörige.- aa) Die Marktbedingungen.- bb) Zugang zum Arbeitsmarkt.- (1) Der Zusammenhang mit der Herstellung der Arbeitnehmerfreizügigkeit (Art. 48 ff. EWG-Vertrag).- (2) Der Zusammenhang mit der Vollendung des Binnenmarktes (Art. 8 a EWG-Vertrag).- cc) Zusammenfassung.- b) Zugang von Arbeitnehmern aus den Mitgliedstaaten zum Markt des Drittstaates.- 3. Die Vertragsschlußbefugnisse in Bezug auf Kohle- und Stahlfacharbeiter und Facharbeiter im Nuklearbereich.- 4. Zweiter Exkurs: Die materiellrechtlichen Vertragsschlußbefugnisse nach Art.238 EWG-Vertrag.- a) Streitstand im wissenschaftlichen Schrifttum.- b) Vertragspraxis.- c) Die Rechtsprechung des Gerichtshofes: Razanatsimba, Demirel, Sevince und Kziber.- d) Stellungnahme und eigener Lösungsansatz.- e) Sonderstellung von „Beitrittsassoziierungen“?.- f) Beschränkung der Befugnisse aus Art. 238 EWG-V durch die „Ziele des Vertrages“?.- 5. Anwendung von Art. 238 EWG-V auf die Arbeitnehmerfreizügigkeit.- 6. Rückgriff auf Art. 235 EWG-V?.- 7. Freizügigkeit für Kohle- und Stahlfacharbeiter durch Assoziierungsabkommen?.- V. Die Freizügigkeit sonstiger Personengruppen.- 1. Familienangehörige von Arbeitnehmern.- 2. Touristen, Studenten und Rentner.- VI. Niederlassungsfreiheit.- VII. Kapitalverkehr, Investitionsschutz und Devisenpolitik.- VIII. Politikbereiche.- 1. Wettbewerbspolitik, Dumping, staatliche Beihilfen und Steuerpolitik.- 2. Verkehrspolitik.- 3. Landwirtschafts- und Fischereipolitik.- 4. Umweltpolitik.- 5. Forschung und technologische Entwicklung.- IX. Rechtsangleichung.- X. Das Erfordernis „gegenseitiger Rechte und Pflichten“ in Assoziierungsabkommen.- C. Institutionelle Ausgestaltung der Assoziierungsabkommen.- I. Einleitende Bemerkungen.- II. Die institutionelle Ausgestaltung in der Vertragspraxis.- 1. Funktion und Besetzung der Organe.- 2. „Rechtsetzung“ durch den Assoziationsrat in der Vertragspraxis.- a) Beschlüsse gegenüber dem assoziierten Staat.- b) Beschlüsse gegenüber der EWG und den Mitgliedstaaten im internen Zuständigkeitsbereich der Mitgliedstaaten — Die Entscheidung des Gerichtshofes im Fall Sevince.- c) Beschlüsse gegenüber der EWG (Zuständigkeitsbereich der EWG).- III. Die Schaffung neuer Organe und gesonderter Verfahren auf der Grundlage von Art. 238 EWG-V.- 1. Die Vorgaben aus Art. 238 EWG-V.- 2. „Rechtsetzung“ durch den Assoziationsrat.- a) Die Konsequenzen des Urteils im Fall Sevince — Die „Übertragung von Hoheitsrechten“ an den Assoziationsrat?.- b) Kritische Stellungnahme.- 3. Schiedsgerichtsbarkeit im Assoziierungsabkommen.- IV. Die Inanspruchnahme von Gemeinschaftsorganen für Zwecke der Assoziierung — die „Entleihe“ des Gerichtshofes als Schiedsgericht.- V. Die Beteiligung der assoziierten Staaten an Organen der Europäischen Gemeinschaften — „assoziierte Mitgliedschaft“ und „Teilmitgliedschaft“.- VI. Zusammenfassung.- D. Die Beteiligung der Mitgliedstaaten am Abschluß von Assoziierungsabkommen: Das Problem der „gemischten“ Abkommen.- I. Die Zulässigkeit „gemischter“ Abkommen.- II. Ausschluß „gemischter“ Abkommen durch Art. 238 Abs. 3 EWG-V?.- E. Die finanzielle Zusammenarbeit mit den assoziierten Staaten.- I. Die finanzielle Zusammenarbeit in der Assoziierungspraxis.- II. Die finanzielle Zusammenarbeit mit Polen, Ungarn und der Tschechoslowakei.- IV: Rechtliche Rahmenbedingungen für eine Gemeinschaftspolitik der osteuropäischen Staaten: die Einbindung in den RGW.- V: Rechtliche Rahmenbedingungen des internationalen Wirtschaftsrechts: das GATT.- A. Die GATT-Bindung der osteuropäischen Staaten und der Europäischen Gemeinschaften.- I. Die Bindung der Tschechoslowakei, Polens und Ungarns an das GATT.- II. Die Bindung der Europäischen Gemeinschaften.- B. Die zu beachtenden Grundsätze des GATT.- I. Die allgemeine Meistbegünstigungsklausel (Art. I GATT).- 1. Der Charakter von Art. I GATT und dessen Bedeutung für Assoziierungsabkommen.- 2. Der Anwendungsbereich von Art. I GATT.- II. Der Grundsatz der Reziprozität.- C. Ausnahmen und Durchbrechungen der dargelegten Grundsätze.- I. Generelle Ausnahmen — „Waiver“ (Art. XXV Abs. 5 GATT).- II. Ausnahmen für Entwicklungsländer („developing countries“).- 1. Art. XVIII GATT.- 2. Teil IV des GATT und Ziffer 5 der „Enabling Clause“ — Ausnahmen vom Prinzip der Reziprozität.- 3. Die „Enabling Clause“ und Teil IV des GATT - Ausnahmen von der allgemeinen Meistbegünstigungsklausel (Art. I GATT).- a) „Enabling Clause“.- b) Teil IV des GATT.- 4. Ungarn, Polen und die Tschechoslowakei — Entwicklungsländer im GATT?.- III. Art. XXIV Abs. 5 GATT - Ausnahme für Zollunionen und Freihandelszonen.- 1. Ratio und Rechtsfolge von Art. XXIV Abs. 5 GATT.- 2. Die zentrale Voraussetzung von Zollunion und Freihandelszone — Liberalisierung von substantially all the trade“.- 3. Das Verhältnis von Art. XXIV GATT zu Teil IV des GATT.- 4. Übergangsabkommen — Art. XXIV Abs. 5 lit. c) GATT.- D. Zusammenfassung.- Summary: The Association of the Eastern European Countries with the European Communities.