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Die Rückstellungen bei Elektrizitätswerken und Straßenbahnen Ein Lehrbuch aus der Praxis für Betriebsverwaltungen Ingenieure, Kaufleute und Studierende

54,99 €

inkl. gesetzl. MwSt., Versandkostenfrei


Beschreibung

Produktdetails

Einband

Taschenbuch

Erscheinungsdatum

01.01.1916

Abbildungen

XVI, 178 S.

Verlag

Springer Berlin

Seitenzahl

178

Maße (L/B/H)

24,4/17/1,1 cm

Gewicht

349 g

Auflage

1916

Sprache

Deutsch

ISBN

978-3-642-98611-6

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Einband

Taschenbuch

Erscheinungsdatum

01.01.1916

Abbildungen

XVI, 178 S.

Verlag

Springer Berlin

Seitenzahl

178

Maße (L/B/H)

24,4/17/1,1 cm

Gewicht

349 g

Auflage

1916

Sprache

Deutsch

ISBN

978-3-642-98611-6

Herstelleradresse

Springer-Verlag GmbH
Tiergartenstr. 17
69121 Heidelberg
DE

Email: ProductSafety@springernature.com

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  • Inhaltsübersicht.- Erster Teil: Von den Bückstellungen im allgemeinen.- I. Vom Nutzen.- II. Von den Rückstellungen.- III. Feststellung einiger wichtiger Begriffe.- Zweiter Teil: Von den offenen und stillen Rückstellungen und Rücklagen.- I. Die offenen Rückstellungen und Rücklagen.- II. Die stillen Rückstellungen und Rücklagen.- Dritter Teil: Abschreibungen oder Rückstellungen.- Zwei Formen der Buchung: Abschreibung oder Rückstellung. — Beispiel der beiden Buchungsarten bei zwei Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen. — Die Abschreibung stellt die Wertminderung dar, der Erneuerungsfonds sammelt Mittel an zur Erneuerung abgängiger oder veralteter Teile. — Bilanzklarheit und -Wahrheit. — Für die eigentlichen Anlageteile sollen Rücklagen in Fonds gebildet werden. — Die Erneuerungsrücklagen sollen für die einzelnen Anlageteile ausgerechnet werden. — Buchungsbeispiel für Erneuerungen bei Entnahme der Mittel aus dem Erneuerungsfonds und bei vorangegangenen Abschreibungen. — Nicht empfehlenswerte Buchung bei Erneuerungen. — Besondere übersichtliche Buchung der Abschreibungen bei der Straßenbahn Bielefeld..- Vierter Teil: Der Anlagekapitaltilgungsfonds.- I. Allgemeine Grundlagen.- II. Beispiel eines kostenlosen Heimfalles und der Liquidation eines Elektrizitätswerkes.- III. Der erforderliche Betrag des Anlagekapitaltilgungsfonds.- IV. Die Bemessung der Einlage in den Anlagekapitaltilgungsfonds auf Grund der Vertragsbestimmungen.- V. Die zahlenmäßige Berechnung der Rückstellungen für den Anlagekapitaltilgungsfonds.- VI. Durchrechnung von Anwendungsbeispielen für die Ermittlung der Rückstellungen in den Anlagekapitaltilgungsfonds.- Fünfter Teil: Der Erneuerungsfonds.- 1. Der Begriff der Erneuerung.- II. Die Rücklagen fürErneuerungen (Erneuerungsfonds).- III. Die Veraltung und die Rückstellungen.- Sechster Teil: Der Erneuerungsfonds der Straßenbahnen.- 1. Allgemeines.- II Der Oberbau.- III. Die Oberleitung.- IV. Die Wagen.- V. Die Werkzeugmaschinen und Werkzeuge, Möbel und Gerätschaften.- VI. Die Gebäude.- VII. Die Speiseleitungen.- VIII Anwendungsbeispiele.- IX. Vorschriften der Behörden.- X. Anweisung für die Entnahme von Mitteln aus dem Erneuerungsfonds.- Siebenter Teil: Der Erneuerungsfonds bei Elektrizitätswerken.- I. Große Dampfkraftwerke.- II. Wasserkraftwerke.- III. Kleine Kraftwerke.- IV. Grundstücke.- V. Gebäude.- VI. Oberirdische Leitungen.- VII. Die unterirdischen Leitungen.- VIII. Die Transformatorenstationen.- IX. Zähler.- X. Miets-, Beisteuer- und Gratisinstallationen.- XI. Die Werkzeugmaschinen und Werkzeuge, Möbel und Gerätschaften.- XII. Anwendungsbeispiel.- Achter Teil: Die Anlage der Rückstellungen.- Gewinne nicht gleichbedeutend mit verfügbaren Barmitteln. — Anlage der Rückstellungen im Werke selbst. — Vorschriften der Behörden. — Verhältnisse bei den nebenbahnähnlichen Kleinbahnen in Preußen. — Anlage der Rückstellungen in wirklichen Fonds. — Vergleich zweier Bilanzen mit Anlage der Rückstellungen im Werke und in Fonds. — 1. Anlagetilgungsfonds. — Die Anlage der Rückstellungen für den Anlagekapital- Tilgungsfonds. — Vorbereitung der Liquidation durch Bereitstellung flüssiger Mittel. — 2. Erneuerungsfonds. — Rückstellungen beim Erneuerungsfonds. — Schwierigkeit der Beschaffung der Mittel für Erneuerungen, weil Rückstellungen im Unternehmen angelegt. — 3. Die Bildung tatsächlicher Fonds. — Die Entwicklung der Elektrizitätswerke. — Steigerung der Rückstellungen gegen Schluß der Genehmigung. — 4. Tilgungvon Obligationen. — Rückzahlung von Obligationen aus verhandenen Guthaben oder durch Aufnahme von neuen Schulden. — Tilgung aus zurückgehaltenen Gewinnen bedeutet eine Rückstellung..- Neunter Teil: Die Versteuerung der Rücklagen und Rückstellungen.- Stärkere Erfassung der Rückstellungen durch Vermögens- und Einkommensteuern. Bevorzugung der Abschreibungen gegenüber den Rückstellungen aus Steuergründen. — Der Erneuerungsfonds ein dankbares Objekt der Besteuerung, obwohl er keine Bereicherung und keine Ansammlung von Vermögen darstellt. Auch der Anlagetilgungsfonds muß gebildet werden zur Erfüllung der Verpflichtungen der Gesellschaft. — Die Versteuerung der Fonds bedeutet eine Doppelbesteuerung und erschwert ein solides Geschäftsgebahren..- Zehnter Teil: Die Auswechslung alter Einrichtungen gegen neue wirtschaftlicher arbeitende.- Berechnung über die zulässigen Kosten der neuen Einrichtungen, wenn diese sich in 6 Jahren aus den Ersparnissen bezahlt machen sollen..- Öffentliche Unternehmungen leben in Frieden. — Staatssozialistischer Zug. — Feindschaft gegen die Unternehmer. — Pflichtversäumnisse der Unternehmer. — Verhandlungen über Auskaufspreis. — Unerfreuliche Erscheinungen. — Benützung der Machtmittel öffentlich-rechtlicher Körperschaften gegen den Unternehmer. — Sachverständige. — Schiedsgerichte. — Gemischt-wirtschaftliche Unternehmungen. — Finanzielle Rüstung gegen Bedrückung von seiten öffentlicher Verbände..- Tafel für die Ratenrechnung.