Produktbild: Nikolaus Reinartz

Nikolaus Reinartz Band III - Veröffentlichungen 1949-1956

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25,90 €

inkl. gesetzl. MwSt., Versandkostenfrei


Beschreibung

Produktdetails

Einband

Gebundene Ausgabe

Erscheinungsdatum

21.01.2020

Verlag

BoD – Books on Demand

Seitenzahl

188

Maße (L/B/H)

21,6/15,3/1,8 cm

Gewicht

405 g

Auflage

3. Auflage

Sprache

Deutsch

ISBN

978-3-7357-5911-5

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Einband

Gebundene Ausgabe

Erscheinungsdatum

21.01.2020

Verlag

BoD – Books on Demand

Seitenzahl

188

Maße (L/B/H)

21,6/15,3/1,8 cm

Gewicht

405 g

Auflage

3. Auflage

Sprache

Deutsch

ISBN

978-3-7357-5911-5

Herstelleradresse

Libri GmbH
Europaallee 1
36244 Bad Hersfeld
DE

Email: gpsr@libri.de

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  • Michael Peter Greven

    4/5

    10.04.2015

    Buch (Gebundene Ausgabe)

    Nikolaus Reinartz (von 1874 bis 1956)

    Heinrich Klein hat in den Jahren von 2001 bis 2013 - in großer Mühe - die Veröffentlichungen von Pfarrer Nikolaus Reinartz (von 1874 bis 1956) zusammengetragen. Diese recht anspruchsvolle Archivarbeit zeigt uns sehr viele historische Einsichten in das Leben der Menschen aus der Eifel und denen des Euskirchener Landes im Besonderen. Es ist ein Leben von Menschen aus längst vergangenen Tagen. Aufgrund der vielen Schriften wurde der Druck auf vier Bände verteilt: Nikolaus Reinartz: Band I - Veröffentlichungen 1910-1939; Band II - Veröffentlichungen 1940-1944; Band III - Veröffentlichungen 1949-1956; Bezogene Artikel, Rezensionen, Biografisches von 1874 bis 1954. Alle Bände liefern uns viel Historisches zu dem Kreise Euskirchen, dem Ort Kreuzweingarten, dem Kloster Steinfeld, der Abtei Mariawald und vieles mehr. Damit man ein Gespür für den dort gedruckten Text bekommt möchte ich einen kurzen Ausschnitt wiedergeben: Das Weistum zu Arloff, welches sich heute im Düsseldorfer Staatarchiv befindet (Amt Hardt, Jurisdiktionssachen, Nr. 10) ist in zwei Abschriften vorhanden, wobei einer der Vorlagen aus dem Jahre 1598 stammt. In der ersten Achten: "wysen wir zu unserem gnädigsten Herren Straßen und Gemeinden. Ob jemand die verengt oder verdränget, es wäre mit Ueberfahren, Ueberehren, Ueberzäunen, Ueberbauen, Ueberpelen, Uebersticken, spricht der Schöffe, sei Unrecht uns unserem gnädigsten Herrn zu strafen und zu richten." 108 Was dieser Satz im Weistum wirklich bedeutet, erfährt man dann unter Schrecken in der Fußnote 108: Vgl., Weistum Kuchenheim, letzte Acht, Weistum Stortzheim, erste Acht. Auf Grenzfrevel durch absichtliches Ausackern der Grenzsteine legen die alten Weistümer oft grausame Strafen: ,Man spricht, es sei ein Recht, daß man denselben (den Täter) soll graben in das Loch, da in der Mallstein (Anmerkung des Verfassers: Grenzstein) gestanden hat bis an den Gürtel in die Erden, und soll dann mit einem Pfluge und vier Pferde über ihn fahren, das sei sein Recht':,... und soll ihm mit einem Plug durch sein Herze fahren';... und soll man ihm als lang nach dem Hals ackern, bis man ihm den Hals abgeackert hat. Grimm, Deutsche Rechtsalterstümer, S. 547. Alle Bände sind nur so durchsetzt mit historischen Texten, sodass diese Archivarbeit eine wahre Fundgrube für alle Heimatforscher der Nordeifel ist, findet Michael Peter Greven.

  • Michael Peter Greven

    4/5

    10.04.2015

    Buch (Gebundene Ausgabe)

    Nikolaus Reinartz (von 1874 bis 1956)

    Heinrich Klein hat in den Jahren von 2001 bis 2013 - in großer Mühe - die Veröffentlichungen von Pfarrer Nikolaus Reinartz (von 1874 bis 1956) zusammengetragen. Diese recht anspruchsvolle Archivarbeit zeigt uns sehr viele historische Einsichten in das Leben der Menschen aus der Eifel und denen des Euskirchener Landes im Besonderen. Es ist ein Leben von Menschen aus längst vergangenen Tagen. Aufgrund der vielen Schriften wurde der Druck auf vier Bände verteilt: Nikolaus Reinartz: Band I - Veröffentlichungen 1910-1939; Band II - Veröffentlichungen 1940-1944; Band III - Veröffentlichungen 1949-1956; Bezogene Artikel, Rezensionen, Biografisches von 1874 bis 1954. Alle Bände liefern uns viel Historisches zu dem Kreise Euskirchen, dem Ort Kreuzweingarten, dem Kloster Steinfeld, der Abtei Mariawald und vieles mehr. Damit man ein Gespür für den dort gedruckten Text bekommt möchte ich einen kurzen Ausschnitt wiedergeben: Das Weistum zu Arloff, welches sich heute im Düsseldorfer Staatarchiv befindet (Amt Hardt, Jurisdiktionssachen, Nr. 10) ist in zwei Abschriften vorhanden, wobei einer der Vorlagen aus dem Jahre 1598 stammt. In der ersten Achten: "wysen wir zu unserem gnädigsten Herren Straßen und Gemeinden. Ob jemand die verengt oder verdränget, es wäre mit Ueberfahren, Ueberehren, Ueberzäunen, Ueberbauen, Ueberpelen, Uebersticken, spricht der Schöffe, sei Unrecht uns unserem gnädigsten Herrn zu strafen und zu richten." 108 Was dieser Satz im Weistum wirklich bedeutet, erfährt man dann unter Schrecken in der Fußnote 108: Vgl., Weistum Kuchenheim, letzte Acht, Weistum Stortzheim, erste Acht. Auf Grenzfrevel durch absichtliches Ausackern der Grenzsteine legen die alten Weistümer oft grausame Strafen: ,Man spricht, es sei ein Recht, daß man denselben (den Täter) soll graben in das Loch, da in der Mallstein (Anmerkung des Verfassers: Grenzstein) gestanden hat bis an den Gürtel in die Erden, und soll dann mit einem Pfluge und vier Pferde über ihn fahren, das sei sein Recht':,... und soll ihm mit einem Plug durch sein Herze fahren';... und soll man ihm als lang nach dem Hals ackern, bis man ihm den Hals abgeackert hat. Grimm, Deutsche Rechtsalterstümer, S. 547. Alle Bände sind nur so durchsetzt mit historischen Texten, sodass diese Archivarbeit eine wahre Fundgrube für alle Heimatforscher der Nordeifel ist, findet Michael Peter Greven.

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