Schaffen die Vereinten Nationen den ewigen Frieden? Der Vergleich von Kants "Zum Ewigen Frieden" und der Charta der Vereinten Nationen
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Sprache:Deutsch
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Produktdetails
Format
Kopierschutz
Nein
Erscheinungsdatum
14.11.2014
Verlag
GRINSeitenzahl
67 (Printausgabe)
Dateigröße
353 KB
Auflage
1. Auflage
Sprache
Deutsch
EAN
9783656839729
Im Rahmen dieser Debatte erhebt Immanuel Kant seine Stimme und ergänzt das Staatsbürgerrecht und Völkerrecht um ein überstaatliches, kosmopolitisches Recht, damit der Frieden als weltbürgerliches Ideal realisiert ist: "Die Idee einer mit dem natürlichen Rechte des Menschen zusammenstimmenden Konstitution: daß nämlich die dem Gesetz Gehorchenden auch zugleich, vereinigt, gesetzgebend sein sollen, liegt bei allen Staatsformen zugrunde, und das gemeine Wesen, welches ihr gemäß [...] ein platonisches Ideal heißt, ist nicht ein leeres Hirngespinst, sondern die ewige Norm für alle bürgerliche Verfassung überhaupt, und entfernet allen Krieg."
Könnte eine solche auf Normen aufgebaute Friedensordnung heute nicht durch die Charta der Vereinten Nationen realisiert sein - sowohl in Idee als auch in Struktur? Schaffen die Vereinten Nationen den ewigen Frieden?
Eine Frage, die durch einen Vergleich der Prämissen, Argumente und Konzepte aus der Friedensschrift mit dem Gründungsdokument der Vereinten Nationen, der Charta, beantwortet wird. Nach einer (natürlich die "Schlaglichter" fokussierenden) historischen Kontextuierung der Friedensschrift wird auf Konzepte und Begrifflichkeiten aus dem Werk Kants eingegangen werden. Da die Friedensschrift in ein Gesamtwerk eingebettet ist und insofern Bezüge zu anderen Texten nicht ausbleiben, werden diejenigen Begriffe und Definitionen vorgestellt, ohne die ein Verständnis der Friedensschrift nur schwerlich zu erlangen ist.
In einem zweiten Schritt werden die Konzepte und Begriffe der UN-Charta vorgestellt, um sie in den rechtlichen Rahmen des Systems der Vereinten Nationen zu setzen und im dritten und letzten Schritt dieser Arbeit mit den weltbürgerrechtlichen, völkerrechtlichen und staatsbürgerlichen Denkweisen aus der Friedensschrift in Verbindung zu setzen.
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