Die sog. "Todsünden" des § 93 Abs. 3 AktG im System der Vorstandshaftung
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Sprache:Deutsch
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Produktdetails
Format
ePUB
Kopierschutz
Nein
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Nein
Text-to-Speech
Ja
Erscheinungsdatum
22.01.2015
Verlag
GRINSeitenzahl
34 (Printausgabe)
Dateigröße
1011 KB
Auflage
1. Auflage
Sprache
Deutsch
EAN
9783656881841
1 Abs. 1 S. 1 AktG bildet. Es dient somit als Garantiekapital und bildet für die Gläubiger Kreditgrundlage sowie Haftungsstock.
Die Umsetzung des Kapitalschutzes im Aktienrecht erfolgt zum einen durch ver-schuldensunabhängige Normen, wie z.B.
57, 62 AktG und zum anderen durch verschuldensabhängige Normen wie
93 AktG, der die Vorstandshaftung regelt.
Aufgrund des hohen Stellenwerts des Kapitalschutzes hat der Gesetzgeber für Ver-stöße gegen die Grundsätze der Kapitalerhaltung in
93 Abs. 3 AktG neun sog. "Todsünden" als Sondertatbestände normiert, in denen Vorstandsmitglieder "na-mentlich" auf Ersatz haften.
In der vorliegenden Arbeit soll die systematische Einordnung des
93 Abs. 3 AktG in das allgemeine System der Vorstandshaftung untersucht werden, wobei insbesondere auf dessen Rechtsnatur eingegangen wird.
Zunächst ist dabei zu klären, ob
93 Abs. 3 AktG als eigene Anspruchsgrundlage qualifiziert werden kann. In einem weiteren Schritt wird analysiert, inwieweit es sich dabei um einen modifizierten Schadensersatzanspruch oder um einen Folgen-beseitigungsanspruch sui generis handelt. Anschließend wird diskutiert, wie ein Schaden zu behandeln ist, der über die in
93 Abs. 3 AktG abgeflosse-nen/vorenthaltenen Beträge hinausgeht. Zum Schluss wird die Bedeutung des
93 Abs. 3 AktG in der Praxis beleuchtet.
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