Kritische Analyse des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 17.12.2014 zur Erbschaftsteuerbegünstigung nach §§ 13a, 13b ErbStG
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Sprache:Deutsch
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Produktdetails
Format
ePUB
Kopierschutz
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Nein
Text-to-Speech
Ja
Erscheinungsdatum
15.03.2016
Verlag
GRINSeitenzahl
44 (Printausgabe)
Dateigröße
1423 KB
Auflage
1. Auflage
Sprache
Deutsch
EAN
9783668174122
Im Vordergrund stehen vielmehr die Paragraphen
19 Abs.1 ErbStG und
13a, 13b ErbStG. Das Wissen darüber ist Grundlage für die anschließende Erörterung der Verfassungswidrigkeit dieser Gesetzeslage, die einen Hauptteil der Projektarbeit ausmacht. Spezifische Regelungen, die nicht in direktem Zusammenhang mit der Steuerbefreiung nach
13a ErbStG stehen, thematisiert diese Ausarbeitung nicht. Aus Gründen der besseren Verständlichkeit führt diese Ausarbeitung im Hauptteil oftmals lediglich die Erbschaftsteuer an.
Die Schenkung wird nach
1 Abs. 2 ErbStG grundsätzlich identisch zur Erbschaft behandelt, aus Vereinfachungsgründen wird jedoch die Schenkung vernachlässigt und in Beschreibungen und Beispielen lediglich vom Erbfall ausgegangen. Der nachfolgende Abschnitt befasst sich mit der Untersuchung, welche Gesetzesabschnitte der Neuregelung bedürfen. Dabei stehen vor allem die Diskussion der Grundgesetzeswidrigkeit der bisherigen Rechtslage an sich, als auch die Privilegierung der Vererbung bzw. Verschenkung von Gesellschaftsvermögen gegenüber Privatvermögen im Fokus.
Der zweite Hauptteil dieser wissenschaftlichen Arbeit ist die Analyse der möglichen Neuregelungen. Auch hier liegt besonderes Augenmerk auf der Eignung zur Einhaltung der gewünschten Ziele, der Beibehaltung des Steuerwerts und die Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz. In diesem Abschnitt werden die Neuregelungsvorschläge der Fachautoren mit denen des Referentenentwurfs des BMFs verglichen und analysiert. Ziel dieser Arbeit soll es sein den Referentenentwurf durch die Analyse der Neuregelungsmöglichkeiten in seinem Vorschlag zu bestärken oder einzelne vorgesehene Neuregelungen zu kritisieren, um so eine möglichst gesetzeskonforme Regelung zu garantieren.
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