Vergleich der vorausgefüllten Einkommensteuererklärungen von Deutschland und Dänemark Anregungen für einen effizienteren Ablauf in Deutschland
-
- Taschenbuch
- eBook ausgewählt
-
Form:Einzelkauf Download
-
Sprache:Deutsch
16,99 €
inkl. gesetzl. MwSt.Beschreibung
Produktdetails
Format
ePUB
Kopierschutz
Nein
Family Sharing
Nein
Text-to-Speech
Ja
Erscheinungsdatum
05.07.2016
Verlag
GRINSeitenzahl
37 (Printausgabe)
Dateigröße
467 KB
Auflage
1. Auflage
Sprache
Deutsch
EAN
9783668253087
Warum also nicht auch in der Steuerregelung, genauer gesagt in der Einkommensteuererklärung? Jeder, dessen Einkommen einen gewissen Betrag übersteigt, ist nach deutschem Recht, dazu verpflichtet, sein Einkommen dem Staat zu erklären. Mit der Maßnahme die Steuererklärung über ein Online-Portal abgeben zu können, schuf die Gesetzgebung im Jahr 2011 eine Vereinfachung und plant diese 2017 weiter auszubauen.
Als Maßstab kann hierbei das System Dänemarks dienen, bei dem die Steuererklärung vom Staat, anhand von allen gespeicherten Daten für den Steuerzahler vorausgefüllt wird.
Inwiefern Deutschland sich dabei an dem Vorreiter Dänemark orientieren kann und vielleicht auch sollte, wird über einen Vergleich der Systeme von Deutschland und Dänemark dargelegt. Die dabei aufgezeigten Unterschiede werden als Grundlage genutzt, um Anregungen zu erarbeiten, inwiefern in Deutschland Handlungsbedarf besteht, um eine vollständige VaSt und somit eine Vereinfachung zu entwickeln.
Der Vergleich zeigt, dass das E-Government in Dänemark deutlich ausgereifter agiert und die Zentralisierungsreformen der Regierung einen Bürokratieabbau hervorgebracht haben. Des Weiteren führt die elektronische Pflichtabgabe in Dänemark zu einer deutlich höheren Nutzung. In Deutschland besteht eine solche Pflicht nicht, sondern nur die optionale Möglichkeit eine elektronische Steuererklärung abzugeben. Die elektronische Abgabe ist in Deutschland aktuell teilweise unnötig kompliziert gestaltet. Dies liegt zum Teil an der Gesetzgebung, aber auch an einer inkonsequenten Umsetzung.
So mangelt es an der Übersichtlichkeit des Systems. Außerdem werden dem Steuerzahler nicht alle benötigten Daten zur Verfügung gestellt und er muss diese weiterhin manuell in seine elektronische Steuererklärung einpflegen. So kann man nur das dänische Verfahren als vorausgefüllt bezeichnen.
Der Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens für 2017 ist daher eine begrüßende Maßnahme, um die vorausgefüllte Steuererklärung effizienter zu gestalten.
Kundinnen und Kunden meinen
Verfassen Sie die erste Bewertung zu diesem Artikel
Helfen Sie anderen Kund*innen durch Ihre Meinung
Kurze Frage zu unserer Seite
Vielen Dank für Ihr Feedback
Wir nutzen Ihr Feedback, um unsere Produktseiten zu verbessern. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir Ihnen keine Rückmeldung geben können. Falls Sie Kontakt mit uns aufnehmen möchten, können Sie sich aber gerne an unseren Kund*innenservice wenden.
zum Kundenservice