Marktabgrenzung im Medienmarkt II - Radio/Fernsehen
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Form:Einzelkauf Download
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Sprache:Deutsch
15,99 €
inkl. gesetzl. MwSt.Beschreibung
Produktdetails
Format
ePUB
Kopierschutz
Nein
Family Sharing
Nein
Text-to-Speech
Ja
Erscheinungsdatum
20.03.2008
Verlag
GRINSeitenzahl
24 (Printausgabe)
Dateigröße
186 KB
Auflage
1. Auflage
Sprache
Deutsch
EAN
9783638026932
Darüber hinaus ist der Medienbereich i.d.R. durch einen mehrstufigen Produktionsprozess gekennzeichnet. So umfasst z.B. die Ausstrahlung eines Sportevents im Fernsehen das Filmen des Spiels, das Zusammenstellen/-schneiden der Filmsequenzen, den Erwerb der Übertragungsrechte, den Zugang zu Kabelnetzwerken bzw. Satelliten, den Zugang zu Softwareplattformen, die eine direkte Abrechnung mit dem Endkonsumenten ermöglichen usw. Daraus erwächst für Medienunternehmen neben horizontalen und konglomeraten Integrationen insbesondere die Chance von vertikalen Zusammenschlüssen. Gleichzeitig können dadurch aber auch Wettbewerbsprobleme und -sorgen entstehen. Aufgrund dessen ist dieser Bereich der Medien in den letzten Jahren in verstärktem Maße von den Wettbewerbsbehörden kritisch beobachtet und untersucht worden. Um aber eine fundierte Wettbewerbsanalyse durchführen zu können, ist es erforderlich, zunächst eine Marktabgrenzung des Bereichs vorzunehmen, der Gegenstand der Untersuchung sein soll. Diese auf den ersten Blick triviale Aufgabe gestaltet sich jedoch im Medienbereich nicht einfach. Genau diesem Problem ist meine Seminararbeit gewidmet, wobei besonderes Gewicht auf die Marktabgrenzung im Bereich Fernsehen und Radio gelegt wird.
Ziel des Wettbewerbsrechts ist es den Missbrauch einer Monopolstellung sowie Handlungen zwischen Unternehmen, die den Wettbewerb zu Ungunsten des öffentlichen Interesses behindern oder gefährden, zu verhindern, um ein effizientes Preisniveau und Qualität von Produkten und Innovationen sicherzustellen. Der Prozess des Wettbewerbs soll vor den ihn zerstörenden Tendenzen der Marktteilnehmer geschützt werden. Als Anlässe für eine derartige Beurteilung lassen sich einerseits ex-post Verfahren, die einen Verstoß im Nachhinein beurteilen müssen, und andererseits die ex-ante Beurteilung von geplanten Transaktionen wie z.B. Fusionen unterscheiden.
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