Altersvorsorge im betrieblichen Kontext des Arbeits- und Sozialversicherungsrechts
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Sprache:Deutsch
16,99 €
inkl. gesetzl. MwSt.Beschreibung
Produktdetails
Format
Kopierschutz
Nein
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Nein
Text-to-Speech
Nein
Erscheinungsdatum
22.05.2012
Verlag
GRINSeitenzahl
28 (Printausgabe)
Dateigröße
1044 KB
Auflage
1. Auflage
Sprache
Deutsch
EAN
9783656196044
Die vorliegende Arbeit geht hauptsächlich nur auf den Teil der privaten Altersvorsorge im betrieblichen Kontext ein. Im Abschnitt 2 wird die betriebliche Altersvorsorge (bAV) zur Abgrenzung der Arbeit in die möglichen Altersvorsorgearten eingeordnet. Obwohl das Thema private Altersvorsorge zunehmend in der Öffentlichkeit mehr Aufmerksamkeit gewinnt, gilt dies jedoch nicht automatisch auch für die bAV.
Abschnitt 3 dient daher zur Darstellung der überwiegenden Sichtweise auf die bAV, um herauszustreichen, weshalb der bAV in Zukunft mehr Bedeutung beigemessen werden muss. Gesetzliche Regelungen zur bAV sind in dem Betriebsrentengesetz (BetrAVG), Altersvermögensgesetz (AVmG), Alterseinkünftegesetz (AltEinkG), Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III), Sozialgesetzbuch Viertes Buch (SGB IV), Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV) und Einkommensteuergesetz (EStG) zu finden. Wobei das BetrAVG die wichtigste Quelle darstellt, was auch im Rahmen der Literaturrecherche bestätig werden konnte. Im Zusammenhang mit der Entgeltumwandlung sind noch die Steuer- und Sozialversicherungsbefreiung für die Beiträge zur bAV zu nennen. Bekannt ist dies, unter der nachgelagerten Besteuerung, hier gelten jedoch feste Grenzen die im EStG und SGB IV definiert sind.
Die Hausarbeit geht folglich im Abschnitt 4 hauptsächlich auf Regelungen des BetrAVG ein. Dabei wird aus Sicht des AN zu einigen Punkten der aktuellen Stand der Rechtsprechung vorgestellt, d.h. liegt diesbezüglich ein Konsens vor oder werden gesetzliche Regelungen noch thematisiert und bilden daher noch Potential für Änderungen durch den Gesetzgeber bzw. Auslegung durch die Rechtsprechung. Am Beispiel der Informationspflichten wird versucht über andere Fachgebiete der Betriebswirtschaftslehre einen möglichen Ansatz darzustellen.
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