Das Obszöne im 'verklagten Zwetzler' - Versuch einer Interpretation
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Form:Einzelkauf Download
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Sprache:Deutsch
15,99 €
inkl. gesetzl. MwSt.Beschreibung
Produktdetails
Format
ePUB
Kopierschutz
Nein
Family Sharing
Nein
Text-to-Speech
Ja
Erscheinungsdatum
21.10.2009
Verlag
GRINSeitenzahl
24 (Printausgabe)
Dateigröße
141 KB
Auflage
1. Auflage
Sprache
Deutsch
EAN
9783640452613
(...)Am Beispiel der vermutlich um 1200 entstandenen Erzählung "Der verklagte Zwetzler" sollen diese kontrastären Positionen untersucht, auf ihre Tauglichkeit geprüft und gegebenenfalls widerlegt werden. Ebenso ist es das Ziel dieser Arbeit zu untersuchen, welcher literarischen Gattung der oben genannte Text zugeordnet werden kann bzw. soll sich kritisch mit Hanns Fischers These, dass es sich dabei um eine "Priapeia" handelt, auseinandergesetzt werden.
Zu Beginn erfolgt hierzu eine Einführung in die Überlieferungsgeschichte des literarischen Werkes sowie die Schilderung des historischen Hintergrunds mit dem Fokus auf die Erotik und Sexualität im Mittelalter. Anschließend wird kurz der Inhalt des "verklagten Zwetzlers" zusammengefasst, bevor im Hauptteil die Interpretationsarbeit geleistet werden kann. Diese beginnt zunächst mit dem Aufzeigen der komischen Elemente des Textes. Das Hauptaugenmerk der Interpretation liegt allerdings auf der Untersuchung der Obszönität des literarischen Werkes. Bevor das Spiel mit dem Obszönen erkundet werden kann, ist allerdings eine Bestimmung des Obszönitätsbegriffes notwendig, die in Kapitel 5.2 gefunden werden soll. Auch der Frage nach der obszönen weiblichen Stimme im "verklagten Zwetzer" soll nachgegangen werden.
Die Suche nach der zugehörigen Gattung des Textes, soll im darauffolgenden Kapitel thematisiert werden. Dabei steht die These Hanns Fischers, dass es sich beim "verklagten Zwetzler" um eine Märe handelt, im Mittelpunkt.Jene Auffassung soll anschließend diskutiert werden, wobei einerseits die Kritikpunkte an Fischers Konzept aufgezeigt werden sollen, andererseits eine eigenständige Einordnung der Erzählung in die Märendiskussion vorgenommen werden. (...)
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