Beschreibung
Produktdetails
Einband
Gebundene Ausgabe
Erscheinungsdatum
07.11.2018
Herausgeber
Karl-Ludwig Kerscher + weitereVerlag
Zerb verlagSeitenzahl
1888
Maße (L/B/H)
21,1/15,7/5,3 cm
Gewicht
1238 g
Auflage
6. Auflage
Sprache
Deutsch
ISBN
978-3-95661-084-4
Auf über 1.700 Seiten finden sich – nun schon in 6. Auflage – Antworten zu allen Fragen, die sich sowohl vor als auch nach dem Erbfall stellen. Zahlreiche Mustertexte, Checklisten und Fallbeispiele ergänzen hierbei die umfassenden Abhandlungen der erfahrenen Autoren. Dargestellt wird das materielle Erbrecht sowie das Prozessrecht und die Prozesstaktik. Berücksichtigt werden auch vergütungsrechtliche Problematiken und Erbrechtsfälle mit Auslandsberührung.
Aus dem Inhalt:
- Die Annahme eines erbrechtlichen Mandats
- Das erbrechtliche Mandat vor dem Erbfall
- Das erbrechtliche Mandat nach dem Erbfall
- Die Berichtigung öffentlicher Register
- Die gerichtliche Durchsetzung der Ansprüche des Mandanten
- Fälle mit Auslandsberührung.
Besprechungen zur Vorauflage:
Besprechung zur 5. Auflage ErbR 7/2014: „Um es gleich vorweg zu nehmen, dieses Buch lässt keine Wünsche offen und behandelt sämtliche Aspekte eines erbrechtlichen Mandats. Auf 1.749 Buchseiten unterteilt in 34 Paragraphen unter Hinweis auf weitergehende Literaturhinweise und die höchstrichterliche Rechtsprechung finden sich zu nahezu allen Rechtsfragen, die in Zusammenhang mit einem erbrechtlichen Mandat zu bearbeiten sind, Lösungsansätze und Formulierungshinweise.“
RA Prof. Dr. Wolfgang Burandt, Hamburg
Besprechung zur 5. Auflage ZErb 3/2014: „…Insgesamt kann „Das erbrechtliche Mandat“ in der vorliegenden 5. Auflage seinen Ruf als eines der Standardwerke in der Bibliothek des Erbrechtspraktikers verteidigen. Auch mit über 1.700 Seiten ist das Buch in seiner problem- bzw. lösungsorientierten Darstellung inhaltlich prägnant und überdies sprachlich gelungen. Das Werk wird so den Erwartungen, aber auch dem eigenen Anspruch gerecht. Für die tägliche Mandatspraxis ist die Neuauflage auf jeden Fall eine echte Bereicherung.“
RA, FAErbR und FAFamR Wolfgang Krüger, LL.M., Köln
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