Makler- und Bauträgerverordnung . MaBV mit § 34c GewO, sonstigen einschlägigen Vorschriften und MaBVwV. Kommentar
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Beschreibung
Produktdetails
Einband
Gebundene Ausgabe
Erscheinungsdatum
30.09.2019
Verlag
C.H. BeckSeitenzahl
374
Maße (L/B/H)
20/14,2/3,7 cm
Gewicht
553 g
Farbe
Karamell
Auflage
10. Auflage
Sprache
Deutsch
ISBN
978-3-406-74188-3
34c Abs. 1 GewO für ihre Tätigkeit einer Erlaubnis bedürfen. Hierunter fallen:- Immobilienmakler,- Darlehensvermittler,- Bauträger und Baubetreuer sowie- Wohnimmobilienverwalter soweit bestimmte Berufsgruppen nicht ausnahmsweise nach
34c Abs. 5 GewO ausgenommen sind.Der Kommentar erläutert in anschaulicher und bewährter Weise die den genannten Berufsgruppen obliegenden Pflichten, wie- die Absicherungspflichten für Vermögenswerte, die ein Makler oder Vermittler zur Ausführung von Aufträgen erhält oder zu deren Verwendung er ermächtigt wird;- Regelungen für Bauträger über die Geltendmachung von Abschlagszahlungen;- Vorschriften über die Verwendung von Vermögenswerten, die einem Makler oder Vermittler anvertraut worden sind;- Die Vorschriften der MaBV und des
34c GewO werden ausführlich kommentiert, weitere wichtige Regelungen, wie u.a. die Übergangsvorschriften
160, 161 und die
14, 29 und 35 GewO werden- kurz erläutert. Abgedruckt ist zudem die Musterverwaltungsvorschrift zum Vollzug des
34c GewO und der MaBV, auf die im Kommentierungsteil häufig Bezug genommen wird.Vorteile auf einen Blick- verfasst von einem der versiertesten Kenner der Materie.- alle wichtigen Vorschriften in einem Band.- komplette Auswertung der einschlägigen Rechtsprechung und Literatur.Zur NeuauflageDie Neuauflage berücksichtigt sämtliche Änderungen, welche
34 c GewO, die Makler- und BauträgerVO und die Makler- und BauträgerVwV seit dem Erscheinen der Vorauflage erfahren haben:- Seit 1. August 2018 ist die Tätigkeit der der Wohnimmobilienverwalter erlaubnispflichtig.- Mit Wirkung vom 1. März 2019 gilt dies auch für diejenigen Wohnimmobilienverwalter, die ihre Tätigkeit schon zuvor ausgeübt haben.- Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter müssen sich ab 1. August 2018 in einem Zeitraum von 3 Jahren weiterbilden.- Dies hat zu zahlreichen Folgeänderungen in der MaBV aber auch- in Vorschriften der GewO, wie in den in dem Kommentar mitbehandelten Bußgeld- und Strafvorschriften der
144 ff. GewO geführt.- Das Werk enthält die Musterverwaltungsvorschrift zum Vollzug des
34c GewO und der MaBV, die Anfang 2019 ebenfalls an die gesetzlichen Änderungen angepasst worden ist.ZielgruppeFür Rechtsanwälte, Steuerberater, Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Bauträger, Baubetreuer, Gewerbe und Gewerbeaufsichtsämter.
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