Wie sich der Brexit auf die Besteuerung von Unternehmen auswirkt Ausgewählte Beispiele im Ertragssteuerrecht
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Sprache:Deutsch
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inkl. gesetzl. MwSt.Beschreibung
Produktdetails
Format
Kopierschutz
Nein
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Nein
Text-to-Speech
Nein
Erscheinungsdatum
05.04.2019
Verlag
GRINSeitenzahl
27 (Printausgabe)
Dateigröße
604 KB
Auflage
1. Auflage
Sprache
Deutsch
EAN
9783668917040
Am 23. Juni 2016 stimmten 51,89% der britischen Bevölkerung für den Austritt des Vereinigten Königreichs (UK) aus der Europäischen Union: die Geburtsstunde des Brexit. Gestützt auf Art. 50 II EUV hat die UK am 29. März 2017, als erstes EU-Land überhaupt, seine Austrittserklärung abgegeben und damit einen Präzedenzfall geschaffen. Der Austritt erfolgt entweder mit Inkrafttreten des Austrittsabkommens oder, wenn es kein Abkommen gibt, zwei Jahre nach der Unterrichtung, hier also am 30. März 2019. Bislang liegt eine Einigung zwischen Großbritannien und den verbleibenden 27 EU-Staaten (EU-27) in Form eines Austrittsabkommens noch nicht vor. Allerdings legte die EU-Kommission der EU-27 am 19. März 2018 den Entwurf für einen möglichen Austrittsvertrag vor. Sollte eine Einigung auch bis zum 29. März 2019 nicht erfolgen, so müssen EU-27 und Großbritannien mit erheblichen Auswirkungen rechnen, deren Reichweite bis dato noch ungewiss ist.
Auch im Bereich der Besteuerung werden sich die Unternehmen einer Reihe zahlreicher Änderungen ausgesetzt sehen. Aktuell hat der deutsche Gesetzgeber mit zwei neuen Gesetzesentwürfen versucht, die bedeutendsten Steuerrechtsfolgen unilateral abzumildern. Namentlich handelt es sich dabei um den Referentenentwurf (RefE) eines Steuerbegleitgesetz (Brexit-StBG) sowie um den Regierungsentwurf (RegE) eines Vierten Gesetzes zur Änderung des UmwG.
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