Kaum ein Tag vergeht, ohne dass deutsche Gerichte skandalös anmutende Urteile fällen: Brutale Gewalttäter erhalten lächerlich milde Strafen, Wiederholungstäter entgehen längst fälligen Haftbefehlen, weil die Verfahren viel zu lange dauern, Freiheitsstrafen werden wieder und wieder zur Bewährung ausgesetzt. Das Vertrauen in unsere Justiz schwindet.
Skandal- und Fehlurteile sind kein Zufall, sondern systembedingt, sagt Richter Thorsten Schleif. Unser Justizsystem versagt bereits lange vor den eigentlichen Verfahren, bei der Ausbildung und Auswahl seiner Richter.
Anhand zahlreicher zum Teil erschreckender Beispiele beschreibt Schleif, wie in Deutschland Richter herangezogen werden, die den Herausforderungen ihres Berufs und unserer Gesellschaft nicht mehr gewachsen sind. Der Zusammenbruch des Rechtsstaates hat bereits begonnen - kann er noch abgewendet werden?
Kundinnen und Kunden meinen
3.8/5.0
meine.literaturliebe
5/5
18.05.2022
Buch (Gebundene Ausgabe)
Einblick in die Justiz
Kaum ein Tag vergeht, ohne dass deutsche Gerichte schockierende Urteile fällen.
Anhand zahlreicher Beispiele gewährt Thorsten Schleif einen erschreckenden Blick hinter den Kulissen seines Richterberufs. Beängstigend, schonungslos und mutig berichtet er von Fehl- und Skandalurteilen. Von Kollegen/innen, die an ihrer Aufgabe zerbrochen sind. Vom Justizsystem, das längst reformiert gehört.
Brutale Gewaltverbrechen werden lächerlich milde bestraft. Wiederholungsstraftäter entgehen längst fälligen Haftstrafen, weil Verfahren aufgrund von Personalmangel zu lange dauern. Der Rechtsstaat kurz vor dem Zusammenbruch?
Er ist nicht der erste und auch ganz sicher nicht der letzter Jurist, der mit seiner Aussage vom Versagen der Justiz warnt. Warum dennoch wenig passiert, ist unbegreiflich.
Auch wenn es sehr beklemmend ist, kann ich an alle, die sich mit unserem Rechtssystem auseinandersetzen möchten, dieses Buch sehr empfehlen.
Bewertung
aus Kalletal
5/5
05.10.2020
Buch (Gebundene Ausgabe)
Einfach und verständlich geschrieben.
Ein tolles Buch für jeden Interessierten an diesem Thema.
Das Buch ist in erfrischender und auch für nicht Fachleute in verständlicher Art und Weise geschrieben.
Es ist gut vorstellbar, das es so manchem Juristen nicht gefällt, was er dort zu lesen bekommt.
Die Beschreibungen sind durchaus nachvollziehbar, besonders wenn man die Möglichkeit hat mit Personen aus den angesprochenen Berufsgruppen zu sprechen.
Großen Respekt für die Offenheit des Autors.
Kathy
aus Unterwaldhausen
4/5
05.01.2021
Buch (Gebundene Ausgabe)
Das Buch ist wirklich…
Das Buch ist wirklich spannend, Sowohl mein Mann als ich waren begeistert von der Kritik und hoffen, daß die Misstände bald korrigiert werden! Insbesondere das "warum" der milden Urteile war aufschlussreich.
Prof. Dr. A. Christidis
aus Gießen
4/5
21.10.2019
Buch (Gebundene Ausgabe)
„Urteil: Ungerecht“ ist ein…
„Urteil: Ungerecht“ ist ein lesenswertes, spannendes, informatives Buch, das ich erst weglegen konnte, als ich sein Ende – und mit ihm das Ende des ersten Wochenendes nach seinem Erscheinen – erreicht hatte. Thorsten Schleif dokumentiert, verständlich und nachvollziehbar für jedermann, unabhängig von Vorbildung oder Gerichtserfahrung, wie die (S. 86) „extreme Belastung (…) der Richter (…) zum einen Folge einer katastrophalen Einstellungspolitik, zum anderen das Ergebnis unorganisierter Gerichtsverwaltungen und schließlich einer verfehlten Geschäftsverteilung“ ist. Er weist (sozio-) logisch nach, daß das Rechtssystem spätestens seit dem III. Reich Richter anzieht (oder heranzieht), welche (S. 121) „diszipliniert, mit großem Bedürfnis nach Sicherheit und Bequemlichkeit sowie einem (…) bisweilen krankhaften Verlangen nach Macht verbunden mit mangelndem Selbstbewusstsein“ ihren Dienst versehen. Folgerichtig kommt er zu dem Schluß (S. 203): „Wenn es mehr Kollegen geben würde, die das System nicht stillschweigend erdulden, sondern aktiv dagegen ankämpfen, gäbe es auch die meisten der dargelegten Probleme längst nicht mehr.“ Das Buch ist ein Plädoyer für einen ersten Schritt in Richtung auf eine Demokratisierung des Rechtswesens, mit dem Deutschland (S. 52) „gegen die von der Europäischen Union festgelegten Standards verstoße und aus diesem Grund heute nicht mehr in die EU aufgenommen werden würde“ – wäre es nicht schon eines ihrer prägenden Kernländer. Dabei ist dem Autor durchaus (S. 203) „bewusst, dass die (…) geschilderten Probleme nur einen Teil der Schwierigkeiten ausmachen, die das deutsche Justizsystem charakterisieren“. Die Formulierung läßt auf weitere, grundlegende Studien hoffen. Immerhin wird schon zu Beginn (S. 16) eine Ikone der postfaschistischen Hoffnung auf Rechtsstaatlichkeit erwähnt: Gustl Mollath. Dennoch ist im restlichen Band keine Rede mehr von Richtern, die Gefälligkeitsgutachten bestellen / eigene Beschlüsse mißachten / nachweislich wahrheitswidrig protokollieren und Urteile begründen / Ermittlungen zu Vorwürfen des sexuellen Kindesmißbrauchs verweigern / Hausdurchsuchungen befehlen und sogar Verurteilungen aussprechen für fingierte Verbrechen, mit denen sie auch noch öffentlich prahlen. Unerwähnt bleiben Richter, die in Staatshaftungsverfahren Gesetzesübertretungen billigen, sofern die Anwälte der beklagten Landesregierung erkanntes Unrecht mit den (gerichtlich bestätigt demokratischen) „Einstellungen und Gesinnungen“ der klagenden Opfer erklären. Das wären Fragestellungen für einen Folgeband, evtl. vergleichbar „Staatliche Kindeswohlgefährdung?“ (Beltz 2019). Im übernächsten Band könnte sich dann der Autor der Frage widmen, wie sich im postfeudalistischen Staatswesen eine sich demokratisch schimpfende und auf Lebenszeit besetzte Staatsgewalt legitimiert. Ohne Auseinandersetzung mit Büchern wie diesem werden aber die weiterführenden Themen kaum behandelt werden können.
Bewertung
aus Duisburg
1/5
24.09.2020
Buch (Gebundene Ausgabe)
Fehler machen nicht nur die anderen oder wer anderen eine Grube gräbt…
Fehler machen nicht nur die anderen oder wer anderen eine Grube gräbt…
Es ist nicht alles Falsch, was der Autor schreibt. Einiges ist zutreffend geschildert und Kritik gerechtfertigt. Die Art und Weise der Darstellung, die Uneinsichtigkeit in eigenes Fehlverhalten und die Anmaßung die Qualität und Charaktere von Richterkollegen und Richterkolleginnen zu bewerten sowie die gleichzeitige Widersprüchlichkeit der Argumente schockieren aber und machen wütend.
Großer Aufreger zu Beginn des Buches soll die unzureichende Ausbildung der Richter vor oder unmittelbar nach Berufseintritt sein. Im Studium und Referendariat habe er nichts oder nur unzureichend für den Beruf gelernt. Dabei kennt sowohl das Studium die Vorlesung zur Straf- und Zivilprozessordnung und auch im Referendariat findet eine Ausbildung in der Praxis statt, die durch Aktenstudium und Aktenbearbeitung einen Einblick in die Dezernatsführung gewährt. Zudem erfolgt in NRW – dem Heimatbundesland des Autors – die Einteilung in eine Zivilkammer gerade um eine „Ausbildung in der Praxis“ zu gewähren. Dezernatsarbeit lässt sich eben nicht theoretisch erlernen, sondern muss in der Praxis erfolgen. Die Behauptung, dass die meisten Kammervorsitzenden an einer ausreichenden Betreuung des Proberichters nicht interessiert seien, ist – im Verhältnis zur Gesamtzahlt – allenfalls durch Einzelbeispiele belegt. Zudem stehen noch andere Kollegen der eigenen Kammer oder anderer Kammern, insbesondere fortgeschrittene Proberichter mit Rat zur Seite. Von einer „erbärmlichen“ Aus- und Weiterbildung junger Richter zu sprechen, zeigt den Hang des Autors zu maßlosen Übertreibungen und unzureichender Selbstreflektion. Fehler nur bei den anderen zu suchen, ist schlecht!
Der Autor schildert so auch eine immense Arbeitsüberlastung die ihn und seine Kollegen/Kolleginnen plagen würde. 80 Stunden über Monate sei keine Seltenheit. Gleichzeit rühmt er sich einer besonderen Effektivität und Entscheidungsfreude. In der Regel passt dies nicht zusammen. Auch hier gilt, Fehler nur bei anderen zu suchen, ist schlecht!
Weiteres großes Feld der Kritik ist für den Autor die Gerichtsverwaltung. Er lässt sich zu Einschätzungen hinreißen wie, den Richtern der Gerichtsverwaltung fehle es oft an einer natürlichen Begabung für Personalführung; Behördenleiter sein überflüssig, was ich zeige, wenn diese längere Zeit fehlen würden; Behördenleiter hätten meist nur ein sehr geringes Selbstwertgefühl. In Einzelfällen mögen diese Einschätzungen richtig sein. Mehr als einzelne Fälle können dem Autor nicht bekannt sein. Trotzdem schreckt er nicht davor zurück seine individuelle Wahrnehmung einzelner Fälle zu generalisieren und als den Regelfall darzustellen. Unseriös! Immer wieder reitet er auf einem vermeintlich zu geringen Selbstwertgefühl der Richter in der Gerichtsverwaltung herum. Dabei stellt sich die Frage, was es über das Selbstwertgefühl des Autors aussagt, wenn er derart pauschalierend urteilt um sich selbst besser darzustellen.
Seiner Feldanalyse nach seien die meisten Richter bequem; es seien viele, zu viele; überschaubar blieben die Ausnahmen. Sie seien dahingehend bequem, dass sie ein sicheres Einkommen und eine sichere Pension einem ungewissen Einkommen in der freien Wirtschaft vorziehen würden. Wiederum fragt sich, warum der Autor diese Kritik nicht auch auf sich selbst bezieht. Er selbst erweckt doch auch den Eindruck, aus anderen Gründen sich für den Richterberuf entschieden zu haben. Der Wunsch unabhängig zu entscheiden, nicht parteiisch „für einen Sieg zu kämpfen“, sondern nach überzeugenden Argumenten und natürlich der Rechtslage zu urteilen, könnten solche triftigen Gründe für die Wahl des Richterberufs sein. Der Mehrheit seiner Kollegen spricht er diese anderen Gründe aber ab. Richtig anmaßend ist und wütend machte dann die Behauptung, diese Bequemlichkeit der deutschen Richterschaft habe auch zu der Systemerhaltung nach der Notverordnung von 1933 und selbst nach der Ernennung Adolf Hitlers zum Obersten Gerichtsherrn 1942 geführt. Damals wie heute habe es sich um dieselbe Bequemlichkeit gehandelt.
Neben der Bequemlichkeit wirft der Autor seinen Kollegen die mangelnde Fähigkeit zur Entscheidungsfindung vor. Von Angst und Unsicherheit getrieben unterließen seine Richterkollegen erforderliche und richtige Entscheidungen. Wiederum nimmt er sich selbst natürlich von dieser Kritik an der aus seiner Sicht typischen Richtercharakteristik aus.
Er selbst meint, er könne, wisse und mache alles besser. Er ist – neben wenigen auserwählten Kollegen in einem Umfeld – die Ausnahme von der Regel. Nur so lässt sich erklären, dass er hemmungslos Strafurteile kritisiert ohne selbst am Hauptverhandlungstermin teilgenommen zu haben und den gesamten Prozessstoff zu kennen. Jeder gute Jurist weiß, dass dies eine schlechte Arbeitsweise ist. Und arrogant noch dazu, oder?
Und nun kommt die Grube, die sich der Autor selbst gegraben hat. Zitat: „Arroganz und Selbstbewusstsein schließen sich (...) gegenseitig aus. Arroganz ist ein Selbstschutz, ein Überspielen der eigenen Unsicherheit.“
Damit ist alles gesagt.
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