Stadtrechte, Willküren und Polizeiordnungen Teil II: Der Halberstadt-Goslarer Stadtrechtsraum
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Produktdetails
Format
Kopierschutz
Nein
Family Sharing
Ja
Text-to-Speech
Nein
Erscheinungsdatum
04.06.2020
Herausgeber
Dieter Pötschke + weitereVerlag
Lukas Verlag für Kunst- und GeistesgeschichteSeitenzahl
240 (Printausgabe)
Dateigröße
12483 KB
Auflage
1. Auflage
Sprache
Deutsch
EAN
9783867326414
Zum einen hat sich herausgestellt, dass von den etwa fünfzehn in der Literatur genannten Orten der Stadtrechtsfamilie bis zum Jahr 1330 nur vier nachweislich im Besitz des Goslarer Rechts waren, nämlich Goslar selbst sowie Altenburg, Wernigerode und Osterode. Zum anderen ergab sich, dass Halberstadt vor 1400 doch ein eigenes altes Halberstädter Stadtrecht entwickelt hatte. Es war aus altem Kaufmannsrecht entstanden und an Osterwieck, Aschersleben und Gröningen weitergegeben worden. Damit bildete sich um Halberstadt eine eigenständige kleine Stadtrechtsfamilie, die aber nach der Niederschrift des Goslarer Stadtrechtes von diesem dominiert wurde.
Im vorliegenden Band wird eine Rekonstruktion von weiten Teilen des alten Halberstadt-Osterwiecker Stadtrechtes aus sieben verschiedenen Quellen in der originalen mittelniederdeutschen Sprachform vorgenommen. Zudem wird erstmals eine korrekte Abschrift des Halberstadt-Osterwiecker Stadtrechtes nach dem Original geboten.
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