Goez, C: Steuerberatervergütungsverordnung
-
- Deutsch ausgewählt
54,80 €
inkl. gesetzl. MwSt.,
Beschreibung
Produktdetails
Einband
Gebundene Ausgabe
Erscheinungsdatum
01.09.2021
Verlag
Stollfuß VerlagSeitenzahl
279
Maße (L/B/H)
18,2/12,5/2,2 cm
Gewicht
357 g
Auflage
11. Auflage
Sprache
Deutsch
ISBN
978-3-08-371012-7
40 StBVV auf das RVG zu stützen ist, mit den seit 1.1.2021 erhöhten RVG-Werten. Die Erläuterungen zur Vergütung unterstützen den Steuerberater dabei, den Gebührenanspruch durchzusetzen und ihn dem Mandanten transparent zu erläutern. Übersichten zu Gegenstandswerten und Leistungen: Nach Gebührentatbeständen sortierte Gebührenübersichten helfen beim schnellen Auffinden des gültigen Gebührenrahmens in der StBVV und im RVG, soweit es einschlägig ist. Auch bei der häufig unklaren Abrechnung der gebührenrechtlich nicht geregelten Tätigkeiten, die der Steuerberater außerhalb seiner Vorbehaltsaufgaben erfüllt (sog. "vereinbare Tätigkeiten" nach
57 Abs. 3 StBerG), hilft eine ABC-Übersicht. Von A wie Abwickler bis Z wie Zwangsverwalter weist sie dem Steuerberater den Weg zu den hier weit verzweigten Rechtsgrundlagen für die Honorierung solcher Leistungen, die von
670 BGB über
265 Abs. 2 AktG bis hin zu
153 ZVG i.V.m.
23 ZwVwV reichen. Auch zu aktuellen Fragen wie die nach der Abrechnung der Pandemie-Beratung (Überbrückungshilfe, Fördermittel) in Corona-Zeiten durch den Steuerberater (
675, 611 f. bzw.
631 f. BGB bzw. ggf. nach
21 Abs. 1 StBVV bei rein steuerlichen Sachverhalten i.S.v.
33 StBerG) oder dessen Tätigkeit als Restrukturierungsbeauftragter nach dem neuen StaRUG v. 22.12.2020 (BGBl. I 2020, 3256), das am 1.1.2021 in Kraft trat, gibt die praktische Übersicht Auskunft (
80 bis 83 StaRUG). Eine ABC-Übers
Noch keine Bewertungen vorhanden
Verfassen Sie die erste Bewertung zu diesem Artikel
Helfen Sie anderen Kundinnen und Kunden durch Ihre Meinung.
Kurze Frage zu unserer Seite
Vielen Dank für Ihr Feedback
Wir nutzen Ihr Feedback, um unsere Produktseiten zu verbessern. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir Ihnen keine Rückmeldung geben können. Falls Sie Kontakt mit uns aufnehmen möchten, können Sie sich aber gerne an unseren Kund*innenservice wenden.
zum Kundenservice