Lehrsystem "Sicheres Bedienen von fahrbaren Hubarbeitsbühnen" Fachwissen für Unternehmer, Vermieter, Betreiber und Bediener. Lehrsystem nach Arbeitsschutzgesetz, Betriebssicherheitsverordnung, DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention", DGUV Regel 100-500, Kap. 2.10 "Betreiben von Hebebühnen" u. dgl.
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450,00 €
inkl. gesetzl. MwSt.,
Beschreibung
Produktdetails
Einband
Unbekannt
Erscheinungsdatum
22.08.2025
Verlag
Resch-VerlagSeitenzahl
136
Maße (L/B/H)
21,3/15,2/2,5 cm
Gewicht
180 g
Sprache
Deutsch
ISBN
978-3-935197-93-9
Schulungs-PowerPoint-Präsentation auf USB-Stick
125 PowerPoint®-Präsentationsfolien mit Vortragstexten (Zusatzinformationen) für den Dozenten
Lehrsystem unter Berücksichtigung von
Arbeitsschutzgesetz
Betriebssicherheitsverordnung
DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“
TRBS 1116 „Qualifikation, Unterweisung und Beauftragung von Beschäftigten für die sichere Verwendung von Arbeitsmitteln“
DGUV Regel 100-500 (Kap. 2.10 „Betreiben von Hebebühnen“)
DGUV Grundsatz 308-008 „Ausbildung und Beauftragung der Bediener von Hubarbeitsbühnen“
DGUV Information 208-019 „Sicherer Umgang mit fahrbaren Hubarbeitsbühnen“
und vieles andere mehr
Das Lehrsystem „Sicheres Bedienen von fahrbaren Hubarbeitsbühnen“ wurde für alle Personen erstellt, die für die Qualifizierung / Ausbildung, Unterweisung und Fortbildungen von Bedienern fahrbarer Hubarbeitsbühnen verantwortlich sind oder damit zu tun haben:
Ausbilder / Qualifizierende
Unterweiser
Sicherheitsfachkräfte (SiFas) / Fachkräfte für Arbeitssicherheit
Führungskräfte, Betriebsleiter
Einsatzleiter
Vermieter
Fahrbare Hubarbeitsbühnen sollen das Arbeiten in Höhen sicherer machen. Doch sind sie grundsätzlich nur so sicher, wie es der jeweilige Unternehmer, Vermieter, Betreiber und der Bediener zulassen. So bestehen Gefahren beim Einsatz nicht nur für das Bedienpersonal selbst, sondern auch für die Personen, die sich im Umfeld der Hubarbeitsbühne aufhalten, für angrenzende Gebäude u.v.m. Schwere Unfälle und Schäden, häufig verursacht durch menschliches Versagen / Unkenntnis, sind keine Seltenheit.
Deshalb ist es vorgeschrieben, die Bediener für diese Aufgabe speziell zu schulen, sie einer Prüfung in Theorie und Praxis zu unterziehen und sie regelmäßig zu unterweisen. Doch wie können Ausbildung und Unterweisung fachlich und rechtlich einwandfrei durchgeführt werden?
Mit diesem umfassenden Lehrsystem wurde dafür die Grundlage geschaffen.
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