"Du sollst nicht töten" Nachrichten aus dem Todestrakt
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Beschreibung
Produktdetails
Zustand
Sehr gut
Einband
Gebundene Ausgabe
Erscheinungsdatum
02.08.2021
Abbildungen
mit zahlreichen Fotos und Abbildungen
Verlag
Rüffer & RubSeitenzahl
240
Maße (L/B/H)
23,5/15,9/2,3 cm
Gewicht
484 g
Auflage
1
Sprache
Deutsch
EAN
2710000504085
Die Anwendung der Todesstrafe blickt in den USA auf eine lange Geschichte zurück. Die ersten englischen Siedler brachten die Gesetze der britischen Kronkolonie mit und wendeten diese auch an: Die erste bekannte Hinrichtung war 1608 die von Kapitän George Kendall, wegen Spionage für Spanien; die erste Frau wurde 1632 hingerichtet.
Wer einen Menschen tötet, der soll dafür mit seinem Leben bezahlen. Auge um Auge, ein Leben für ein Leben. Folgt man dieser Logik, müsste man auch denjenigen töten, der denjenigen tötet, der getötet hat – das Töten würde also niemals aufhören! Oder, wie Ghandi es sagte: »An eye for an eye – makes the whole world blind …«
In den USA wird die Todesstrafe grundsätzlich bei Tötungsdelikten verhängt, die Gesetzgebung variiert aber von Staat zu Staat. Einige Bundesstaaten bestrafen zusätzlich zu Mord auch Raub mit Todesfolge, Mithilfe bei Mord, Auftragsmord, Flugzeugentführung, Terrorismus und schweren Kindesmissbrauch mit dem Tode. Von den 50 amerikanischen Bundesstaaten haben 20 die Todesstrafe nach 1976 gar nicht mehr eingeführt oder sie inzwischen wieder abgeschafft. 30 Staaten aber halten nach wie vor daran fest. Allerdings werden in einigen Staaten die Todesurteile kaum mehr vollstreckt, und in drei Staaten sprachen die Gouverneure ein Moratorium aus, d.h., die Vollstreckung wurde auf unbestimmte Zeit eingefroren. Noch spricht sich die Mehrheit der Amerikaner (60 %) für die Todesstrafe aus – aber die Zahl der Befürworter sinkt Jahr für Jahr.
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