Zwangsversteigerungsgesetz. ZVG ZVG, ZPO, ZwVwV, EGZVG mit einem Anhang einschlägiger Texte und Tabellen
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Beschreibung
Produktdetails
Einband
Gebundene Ausgabe
Erscheinungsdatum
17.12.2025
Herausgeber
Ulrich KellerVerlag
C.H. BeckSeitenzahl
2367
Maße (L/B/H)
20/13,9/6,3 cm
Gewicht
1260 g
Farbe
Lichtgrau
Auflage
24. neubearbeitete Auflage
Sprache
Deutsch
ISBN
978-3-406-81308-5
Die Zahl der Zwangsversteigerungen hat in den letzten Jahren kontinuierlich zugenommen. Steigende Zinsen und wirtschaftliche Krisen verstärken diese Entwicklung noch weiter. Wichtig ist es daher, dass sowohl Vollstreckungsgerichte als auch Beteiligte, insbesondere Grundpfandrechtsgläubiger, dafür gut gewappnet sind.
Dieser Standard-Kommentar zum Zwangsversteigerungsrecht wendet sich an alle Verfahrensbeteiligten. Er bietet eine zuverlässige Kommentierung des als besonders schwierig geltenden Rechtsgebiets.
Vorteile auf einen Blick
- seit Jahrzehnten bewährter und hochberühmter Kommentar zu dieser schwierigen Rechtsmaterie
- erläutert die komplexen Zusammenhänge von Grundstückssachenrecht und Zwangsvollstreckungsrecht
- kommentiert von den führenden Fachleuten auf diesem Gebiet
Zur Neuauflage
Die Neuauflage behandelt alle seit der letzten Auflage relevanten Änderungen der kommentierten Gesetze, u.a. das Schrottimmobilien-Missbrauchsbekämpfungsgesetz mit Einfügung des 94a ZVG, die Anhebung der Vergütung des Zwangsverwalters nach 18 ZwVwV sowie aktuelle Rechtsprechung und Literatur. Auch der Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Digitalisierung der Zwangsvollstreckung vom 7.11.2025 (BR-Drs. 643/25) wurde bereits eingearbeitet.
Neu in dieser Auflage ist die eigenständige Kommentierung der Zwangsverwalterverordnung, die bisher nur inzident behandelt wurde, sowie von Auszügen weiterer Gesetze (ZPO, RVG, GKG).
Ebenso werden die Ausführungen zum elektronischen Rechtsverkehr vertieft dargestellt.
Zielgruppe
Für Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger, Richterschaft, Gläubigerinnen und Gläubiger und alle Inhaberinnen und Inhaber von Grundstücksrechten, Schuldnerinnen und Schuldner sowie für Erwerbsinteressierte und deren anwaltliche Vertretung. Wichtig auch für Steuerberatung und Notariate, Sachbearbeitung der Banken und Versicherungen.
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