Schuldrecht Besonderer Teil II Gesetzliche Schuldverhältnisse
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Sprache:Deutsch
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Auflage:13. überarbeitete Auflage
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Beschreibung
Produktdetails
Zustand
Gut
Einband
Paperback
Erscheinungsdatum
14.03.2019
Verlag
Schmidt, RolfSeitenzahl
448
Maße (L/B/H)
24,1/16,7/2,5 cm
Gewicht
735 g
Auflage
13. überarbeitete Auflage
Sprache
Deutsch
EAN
2710005077973
die Geschäftsführung ohne Auftrag (
677 ff. BGB),
das Recht der ungerechtfertigten Bereicherung (
812 ff. BGB),
das Recht der unerlaubten Handlungen (insb.
823 ff. BGB)
und – trotz seines systematischen Standpunkts im Sachenrecht (vgl.
987-1003 BGB) – das Eigentümer-Besitzer-Verhältnis.
Die Darstellung der Materie ist so gewählt, dass – wie man es auch in der Fallbearbeitung zu tun hat – zunächst die Anwendbarkeit des jeweiligen Rechtsinstituts und dessen Verhältnis zu anderen Rechtsinstituten geklärt wird, bevor die Voraussetzungen und schließlich die Rechtsfolgen untersucht werden.
Besonderes Augenmerk gilt neben dem Recht der unerlaubten Handlungen dem Bereicherungsrecht und dort den Dreipersonenverhältnissen. Denn gerade in der bereicherungsrechtlichen Rückabwicklung im Dreipersonenverhältnis liegt häufig der Schwerpunkt der Fallbearbeitung.
Im Übrigen ist die Konzeption des Buches gegenüber den Vorauflagen unverändert geblieben. Da sich das Recht nicht beliebig vereinfachen lässt, hat sich der Verfasser zum Ziel gesetzt, den Stoff so aufzubereiten, dass die Darstellung den Anforderungen, die an einen Leistungsnachweis gestellt werden, gerecht wird. Gleichzeitig soll sie – trotz der Komplexität der Materie – den Bedürfnissen des studentischen Lesers gerecht werden und zu einem umfassenden Verständnis der genannten gesetzlichen Schuldverhältnisse führen. Zur Konkretisierung und Veranschaulichung werden zahlreiche Beispielsfälle mit Lösungsvorschlägen formuliert. Dabei sind die Lösungsvorschläge auf Vollständigkeit ausgerichtet. Denn bei einer examensnahen Betrachtung macht es wenig Sinn, beispielsweise bei einem bereicherungsrechtlichen Fall dem Leser aus Vereinfachungsgründen zu verschweigen, dass es unter Umständen auch einen Vindikationsanspruch oder Schadensersatzanspruch wegen unerlaubter Handlung geben kann. Auch sind stets Ansprüche aus dem Eigentümer-Besitzer-Verhältnis zu beachten, die den bereicherungsrechtlichen Anspruch möglicherweise sogar ausschließen! Nur wer einen nach dem Sachverhalt in Betracht kommenden Anspruch unter allen denkbaren Gesichtspunkten prüft, erstellt ein vollständiges und überzeugendes Rechtsgutachten.
Zusammenfassungen, Prüfungsschemata, hervorgehobene Lerndefinitionen und Klausurhinweise runden die Darstellung ab und erleichtern die Prüfungsvorberei-tung erheblich.
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