Portrait
Markus Ludwigs; Studium der Rechtswissenschaften in Osnabrück, Göttingen und Wien. Erstes und Zweites Staatsexamen in Niedersachsen (2000/2005). Promotion an der Universität Göttingen (2004) und Habilitation an der Universität Bonn (2012). Rufe auf Professuren (W3) an den Universitäten Jena, Mannheim und Würzburg (2012) sowie Hagen (2022) und Bochum (2024). Seit dem WS 2012/13 Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht und Europarecht an der Universität Würzburg. Verleihung des »Preis für gute Lehre« 2020 an den staatlichen Universitäten in Bayern. Mitglied des Wissenschaftlichen Arbeitskreises für Regulierungsfragen bei der BNetzA, des geschäftsführenden Vorstands der Wissenschaftlichen Vereinigung für das gesamte Regulierungsrecht sowie des Stiftungsrats der Stiftung Umweltenergierecht.
Kyrill-A. Schwarz studierte von 1988 bis 1993 Rechtswissenschaft an den Universitäten Berlin und Göttingen. Im Anschluss an Referendariat und Promotion zu einem finanzverfassungsrechtlichen Thema habilitierte sich Professor Schwarz im Jahr 2001 als Stipendiat der DFG mit einer Arbeit über »Vertrauensschutz als Verfassungsprinzip«. Nach Lehrstuhlvertretungen in Bielefeld, Potsdam, Bochum und Göttingen lehrte er zudem an der Immanuel-Kant-Universität in Kaliningrad, der Eötvos-Lorand-Universität in Budapest sowie am Deutsch-Chinesischen Institut für Rechtswissenschaften in Nanjing. Von 2004 bis 2006 war er wissenschaftlicher Mitarbeiter beim Bundesverfassungsgericht und von 2008 bis 2010 Referatsleiter »Grundsatzfragen der Verfassung« in der Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen. Seit dem 1.4.2010 ist er Professor für Öffentliches Recht an der Juristischen Fakultät der Universität Würzburg. Seit 2020 ist er auch Inhaber einer Gastprofessur an der Türkisch-Deutschen-Universität in Istanbul. Seine Forschungsschwerpunkte sind das Staats- und Verwaltungsrecht; er ist – neben der Benennung als Sachverständiger im Bundestag sowie in diversen Landtagen – vielfach in Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht, dem Bundesverwaltungsgericht sowie diversen Verfassungsgerichten der Länder als Verfahrensbevollmächtigter aufgetreten. Er ist zudem Vertrauensdozent der Konrad-Adenauer-Stiftung.
Karl Mannheim; Physikstudium in Heidelberg und Bonn mit Abschluss als Diplom-Physiker (1989). Aufnahme in die Studienstiftung des deutschen Volkes und Promotion an der Universität Bonn (1992). Forschungstätigkeit am Max-Planck-Institut für Radioastronomie (1993). Akademischer Rat auf Zeit an der Universitäts-Sternwarte in Göttingen (1993-1999). Verleihung des Ludwig-Biermann- Preises durch die Astronomische Gesellschaft (1995). Habilitation in Physik (1997) und Forschungsaufenthalte in den USA. Anschließend Heisenberg-Stipendiat (1999-2001) bis zur Berufung als Ordinarius für Astronomie und Astrophysik an die Universität Würzburg (2001). Mitglied internationaler Kollaborationen zum Aufbau und Betrieb von Luft-Tscherenkowteleskopen für die indirekte Beobachtung kosmischer Gammastrahlung (CTA, LST, MAGIC, FACT) und des Rates deutscher Sternwarten. Gründung des Arbeitskreises für Physik, moderne Informationstechnologie und Künstliche Intelligenz (2017), Mitglied des Arbeitskreises Energie und des Beirats für Wissenschaftskommunikation der Deutschen Physikalischen Gesellschaft. Berufung in die unabhängige Expertenkommission für Kernfusion durch die Bayerische Staatsregierung (2024). Forschungsschwerpunkte sind die Astro-Plasmaphysik, nukleare Astrophysik und Astroteilchenphysik.